Ausgehen, Alkohol, ...

Nun 7 Bundesländer für einheitlichen Jugendschutz

Österreich
29.11.2012 10:31
Eine Einigung in Sachen einheitlicher Jugendschutz in Österreich ist greifbar nah. Wie die steirische Landesrätin Elisabeth Grossmann am Mittwochabend nach einer Verhandlungsrunde in Graz mitteilte, haben sich sieben Bundesländer - mit Ausnahme von Tirol und Vorarlberg - auf Kernpunkte geeinigt, die Ausgehzeiten sowie Alkohol- und Tabakkonsum umfassen. Das Memorandum soll im Jänner unterschrieben und die beiden Länder zum Beitritt eingeladen werden.

Konkret sollen die Ausgehzeiten vereinheitlich werden, und zwar bis zum vollendeten 14. Lebensjahr in der Zeit von 5.00 bis 23.00 Uhr, vom vollendeten 14. Lebensjahr bis zum vollendeten 16. Lebensjahr von 5.00 bis 1.00 Uhr und ab dem vollendeten 16. Lebensjahr unbegrenzt.

Zweiter wesentlicher Punkt ist, dass der Erwerb und Konsum von alkoholischen Getränken und Tabakwaren bis zum vollendeten 16. Lebensjahr verboten sein soll. Darüber hinaus ist Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von harten Getränken sowie damit zubereiteten Mischgetränken verboten.

Ebenso verboten ist bis zum vollendeten 18. Lebensjahr der Erwerb, Besitz und Konsum von Drogen und ähnlichen Stoffen, die nicht unter das Suchtmittelgesetz fallen, die jedoch allein oder in Verbindung mit anderen Stoffen eine Betäubung, Aufputschung oder Stimulierung herbeiführen können – außer, deren Anwendung wird ärztlich angeordnet.

"Regelung widerspricht Grundsatz von gleichen Rechten"
Die Bundesjugendvertretung zeigte sich erfreut über die Ankündigungen in Sachen Jugendschutz: "Die BJV kämpft schon lange für ein einheitliches Jugendschutzgesetz für ganz Österreich." Gerade bei den Ausgehzeiten herrsche derzeit ein unübersichtliches Wirrwarr für Jugendliche: "Wenn man sich beispielswese die Ausgehzeiten für 15-Jährige ansieht, reichen diese von 23 Uhr in der Steiermark bis zu 1 Uhr in Wien, Niederösterreich, Burgenland und Tirol. Das ist völlig unverständlich und widerspricht klar dem Grundsatz von gleichen Rechten für alle Jugendlichen, was vor Kurzem auch der UNO-Kinderrechte-Ausschuss kritisiert hat", so BJV-Vorsitzender Wolfgang Moitzi.

Bezüglich der Haltung von Tirol und Vorarlberg hofft Moitzi auf ein Einlenken und dass damit der Weg für einheitliche Regelungen in ganz Österreich frei gemacht würde: "Wir fragen uns, wie lange die westlichen Bundesländer noch daran festhalten wollen, dass junge Menschen dort anders behandelt werden sollen als im Rest von Österreich, und hier eine künstliche Trennung schaffen wollen?" Die unterschiedlichen Regelungen seien ein "Relikt aus der Vergangenheit" und müssten "endlich ad acta gelegt" werden.

"Harmonisierung der Lebensrealität eines jungen Menschen"
Für bOJA, das Bundesweite Netzwerk Offene Jugendarbeit, zeige das Signal der sieben Bundesländer "deutlich, dass die Bedürfnisse und Anliegen der jungen Menschen nach Klarheit endlich ernst genommen werden". Mit der "Modernisierung des Jugendschutzgesetzes" wäre es für junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten schließlich wesentlich einfacher zu wissen, was sie tun dürften und was nicht. Es sei eine "Harmonisierung der Lebensrealität eines jungen Menschen", der mobil und vernetzt sei und dessen "Aktivitätsradius weit über die Grenzen seines Bundeslandes hinaus" reiche.

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