"Zum Wegschmeißen"

Länderfinanzen: Grüne wollen Treffen fernbleiben

Österreich
27.01.2013 10:51
Die Grünen wollen den Verhandlungen zwischen Regierung und Opposition zur Neuregelung der Länderfinanzen am Montag fernbleiben. Sie pochen darauf, dass die 15a-Vereinbarung zu einem späteren Zeitpunkt noch verändert werden kann und auch auf die Überprüfung durch Experten. "Als Feigenblatt für 'Wischi-Waschi-Verträge' stehen wir nicht zur Verfügung, deshalb werden wir an diesem Treffen nicht teilnehmen", hielt Grünen-Vize Werner Kogler am Sonntag (Bild) fest.

Der derzeit vorliegende Vertrag mit den Ländern würde zu viel Interpretationsspielraum lassen, kritisierte Kogler. Es sei etwa überhaupt nicht klar, ob das, was mit den Wohnbaudarlehen in Niederösterreich passiert sei, vom Vertrag umfasst wird: "Wenn das nicht umfasst ist, dann ist das zum Wegschmeißen."

Kogler: "Möglichst viel Schutz für die Steuerzahler"
Die Grünen pochen weiters auf eine einheitliche Offenlegung von Risikogeschäften. "Alle müssen alles in gleicher Weise offenlegen. Es muss ja vergleichbar sein", erklärte Kogler. Geht es nach ihm, sollte an dem Treffen auch der Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Markus Wallner, oder Niederösterreichs Landeshauptmann Erwin Pröll teilnehmen, denn sie würden "hinein regieren", so der stellvertretende Grünen-Chef.

"Da sind wir nicht dabei", so Kogler. Er kündigte an, dann im Parlament versuchen zu wollen, die Verfassungsgesetze betreffend die Länderfinanzen "so streng zu machen, dass wir möglichst viel Schutz der Steuerzahler herausholen".

Bis 30. Juni soll Spekulationsverbot in die Verfassung
Bereits am vergangenen Donnerstag hatte das erste Treffen zwischen Regierung und Opposition über das verfassungsrechtlich verankerte Spekulationsverbot statt. Konkrete Ergebnisse gab es keine.

Bund und Länder hatten sich infolge des Salzburger Finanzskandals Anfang des Monats schon auf eine grundsätzliche Vereinbarung verständigt. Bis 30. Juni soll demnach ein Spekulationsverbot in der Finanzverfassung verankert werden, die näheren Details regelt ein 15a-Vertrag. Dieser sieht unter anderem vor, dass neue Fremdwährungskredite sowie die Veranlagung öffentlicher Gelder in Fremdwährungen verboten werden sollen, ebenso Geschäfte mit Derivaten, die nicht der Absicherung eines Grundgeschäfts (etwa gegen Zinsschwankungen, Anm.) dienen. Auch die Spekulation mit eigens dafür aufgenommenen Krediten wird untersagt.

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