Kurz im "Krone"-Interview: "Wir dürfen nicht den Fehler machen, jeden Vorschlag pauschal abzulehnen, nur weil er von den Briten kommt. Die EU braucht tatsächlich Veränderungen. Wer pro-europäisch ist, muss ein Interesse daran haben, dass sich die EU positiv weiterentwickelt. Es geht um ein dynamisches Europa, das die Sorgen seiner Bürger ernst nimmt und daher die Probleme nicht verdrängt und zudeckt."
Wenn Lohn geringer ist als Mindestsicherung
Im Speziellen hat Kurz Sorge um die Überbelastung unseres Sozialsystems zum Beispiel durch Zuzug aus Ländern, in denen der Durchschnittslohn geringer ist als die österreichische Mindestsicherung: "Die Niederlassungsfreiheit in der EU darf nicht verwechselt werden mit der Freiheit, sich das beste Sozialsystem auszusuchen."
Nach Kurzzeit-Arbeit in das Sozialsystem
Kurz präzisiert: "Es geht darum, ab welchem Zeitpunkt, also nach wie kurzem Arbeitsverhältnis, man Anspruch auf Versorgung hat. Österreich hat das Problem, dass Personen in den Arbeitsmarkt zuwandern, dann sehr bald arbeitslos werden und in unserem sehr attraktiven Sozialsystem verweilen. Österreich hat den nationalen Spielraum der EU bei diesen Regelungen maximal ausgeschöpft. Wir müssen die Niederlassungsfreiheit in der EU nachschärfen, damit sie nicht durch Missbrauch und Fehlentwicklungen gefährdet wird.
Und wie kann das geschehen? Kurz: "Man soll in der EU prüfen, inwieweit die Verordnungen und Richtlinien geändert werden können. Aber wenn es notwendig ist, soll man sich auch an eine Änderung der EU-Verträge drübertrauen, um die EU zukunftsfit zu machen und näher an die Bürger und Bürgerinnen zu bringen. Es kann nicht immer alles bleiben, wie es ist."
Jeder dritte Arbeitslose kein Österreicher
Die österreichische Statistik gibt Kurz in alarmierender Weise recht: Die Arbeitslosenrate liegt derzeit bei etwa acht Prozent. Unter Staatsbürgern aus zum Beispiel Rumänien und Bulgarien liegt sie bei etwa 14 Prozent – mit zuletzt Steigerungsraten von 40 Prozent! Fast jeder dritte Arbeitslose ist nicht österreichischer Staatsbürger, davon ist die Hälfte aus der EU (EWR).
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