Im Prozess ging es um einen Zwei-Millionen-Kredit der Hypo Bank an die marode Fluglinie Styrian Spirit. Richter Christian Liebhauser-Karl sagte in der Urteilsverkündung, die Angeklagten hätten ihre Befugnisse "wissentlich missbraucht und der Bank einen Schaden zugefügt". Die Fluglinie sei unmittelbar vor der Zahlungsunfähigkeit gestanden. "Im Prozess ist klar herausgekommen, dass bei der Kreditvergabe der Hypo an die Styrian Spirit zum Schaden der Bank ein politischer Wille umgesetzt wurde", so Liebhauser-Karl.
Die Rechtsfrage sei schon vom Obersten Gerichtshof geklärt worden. Eine Kreditvergabe an ein insolvenzgefährdetes Unternehmen gänzlich ohne Sicherheiten stelle den objektiven Tatbestand der Untreue dar, sagte Liebhauser-Karl.
Richter erkennt geschlossene Indizienkette
Nun sei zu prüfen gewesen, ob zum Zeitpunkt der Kreditvergabe die handelnden Personen über die Insolvenzgefährdung Bescheid gewusst haben. Für den Richter war hier eine geschlossene Indizienkette gegeben: "Die Styrian Spirit hat von Beginn an nur Verluste erwirtschaftet. Bereits zum Zeitpunkt, als über einen Einstieg des Landes Kärnten bei der Fluglinie verhandelt wurde, war klar, dass eine weitere Kapitalzufuhr notwendig sein wird."
Für Spitzenmanager wie die Angeklagten habe es angesichts der Entwicklung der Unternehmenszahlen erkennbar sein müssen, dass die Insolvenz drohe, meinte Liebhauser-Karl.
Kulterer habe in die Kreditvergabe eingegriffen, obwohl er nicht zuständig gewesen sei. "Warum beauftragen Sie einen Gutachter, zu überprüfen, ob es Sinn für das Land macht, bei der Fluglinie einzusteigen?", fragte der Richter. Das zeuge von Wissen und Interesse. Und wenn man sich die verschiedenen Gutachten im Detail anschaue, seien sie "sehr, sehr kritisch" ausgefallen, so Liebhauser-Karl.
Verteidiger legen Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein
Kulterer und Xander wurden neben der Haftstrafe zu einer Schadenersatzzahlung an die Hypo in der Höhe des Kredits - zwei Millionen Euro - plus Zinsen sowie zum Kostenersatz für das Verfahren verurteilt.
Die Verteidiger Ferdinand Lanker und Gernot Murko kündigten Nichtigkeitsbeschwerde und volle Berufung an. Der Staatsanwalt und der Privatbeteiligtenvertreter gaben keine Erklärung ab. Die Urteile sind damit noch nicht rechtskräftig.
Gegen den dritten Angeklagten, den Ex-Bankmanager Albin Ruhdorfer, gab es am Freitag kein Urteil. Er konnte krankheitsbedingt nicht erscheinen.
Im ersten Rechtsgang freigesprochen
Die Angeklagten waren im ersten Rechtsgang 2011 freigesprochen worden. Der Oberste Gerichtshof hatte dieses Urteil jedoch wegen Mängeln in der Begründung aufgehoben.
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