ÖVP-Richtungsstreit

Konteneinsicht: Schelling für Vier-Augen-Prinzip

Österreich
27.05.2015 11:03
Finanzminister Hans Jörg Schelling hat in der Debatte um das Bankgeheimnis Bereitschaft zu Änderungen signalisiert. Als Vorschläge brachte er am Mittwoch lückenlose Dokumentation, ein verpflichtendes Vier-Augen-Prinzip und einen weisungsunabhängigen Rechtsschutzbeauftragten ins Spiel. Schelling verwies auf das laufende Begutachtungsverfahren, zugleich aber auch auf den Regierungskonsens.

Der Ministerrat habe einen Vertragsentwurf beschlossen, wie künftig mit dem Bankgeheimnis umzugehen sei. Sein Ministerium habe dies entsprechend in Gesetzesform gebracht. Die Aussagen von ÖVP-Klubobmann Reinhold Lopatka vom Vortag, dass hier Beamte im Ministerium ihre Vorstellungen hineingeschrieben hätten, wies Schelling denn auch zurück: "Das ist nicht so." Man habe die Entwürfe "eins zu eins" gemäß dem Ministerratsvorschlag gestaltet, die Beamten seien keinesfalls "im Freilauf".

"Ganz normales politisches Geschäft"
Im Begutachtungsverfahren sei es auch jedem unbenommen, seine Meinung zu äußern, so Schelling. Das sei "ganz normales politisches Geschäft". Er verstehe die Aufregung nicht, sagte der Finanzminister, hatte dann aber dennoch eine Erklärung parat: Zumindest bei den Wortmeldungen aus dem Burgenland und der Steiermark sei wohl "der Wahlkampf ein Treiber der Diskussion".

Unbestritten ist Schellings Ansicht nach, dass die geplanten Maßnahmen "notwendige Instrumente" zur Steuerbetrugsbekämpfung seien. In der Debatte werde auch nicht immer richtig argumentiert. Es sei keine generelle Konteneinschau geplant, "niemand kann hineinschauen ohne Verfahren". Willkür bzw. Schnüffelei schloss er aus - umso mehr, wenn ein Vier-Augen-Prinzip und ein weisungsfreier Rechtsschutz installiert würden. Sollten andere Vorschläge kommen, könne man diese diskutieren, so Schelling. Schon jetzt werde alles in einem Finanzverfahren dokumentiert.

SPÖ glaubt an ÖVP und will mit Grünen verhandeln
SPÖ-Finanzstaatssekretärin Sonja Steßl ging am Mittwoch vor der Regierungssitzung jedenfalls davon aus, dass die Vereinbarung mit dem Koalitionspartner, Schellings ÖVP, halte. Sie warnte vor einem Rückschritt, den etwa eine generelle Vorabprüfung durch einen Richter bei der Konteneinschau darstellen würde. Schon nach bisheriger Rechtslage seien die Finanzämter erste Instanz bei Finanzstrafverfahren und könnten nach Eröffnung eines solchen in die Konten schauen.

Für Steßl ist wesentlich, dass die Gegenfinanzierung für die Steuerreform erreicht werde. Außerdem werde man nun eingehend mit den Grünen über deren Zustimmung verhandeln.

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