Bürger können beim VfGH mit einem Individualantrag gegen eine Regelung vorgehen, sofern sie unmittelbar in ihren Rechten verletzt werden und das Gesetz unmittelbar in die Rechtssphäre des Antragstellers eingreift. Das sei bei Straches Antrag gegen den ESM-Vertrag nicht der Fall gewesen, befand der VfGH.
Strache nehme in seinem Antrag nicht auf seine eigene persönliche Rechtssphäre Bezug, sondern auf seine Stellung als Nationalratsabgeordneter. Die formalen Voraussetzungen für einen zulässigen Individualantrag seien daher nicht vorgelegen - und somit werde auch nicht in der Sache entschieden.
Kärntner Klage als Grund für verspätete Neuwahlen
Den Antrag der Kärntner Landesregierung - über den am Mittwoch verhandelt, aber höchstwahrscheinlich noch nicht entschieden wird - hatten im Oktober des Vorjahres die vier freiheitlichen Regierungsmitglieder beschlossen. Die SPÖ- und ÖVP-Landesräte stimmten dagegen.
Die FPK hatte die ESM-Klage als Grund dafür angeführt, dass sie monatelang die von den anderen Parteien verlangten Neuwahlen verhinderte, die schließlich am Sonntag stattfanden - und für die FPK mit einem Debakel endeten.
"Rechtswidrig und ohne Parlamentsbeschluss erweitert"
Inhaltlich hatten sich sowohl die Kärntner Regierung als auch Strache in ihren Anträgen überzeugt gezeigt, dass der zur Euro-Rettung eingerichtete Europäische Stabilitätsmechanismus rechts- bzw. verfassungswidrig sei. So seien Hoheitsrechte in unzulässigem Ausmaß an internationale Organe übertragen worden. Das Eingehen der Haftungen durch die österreichische Regierung widerspreche dem Staatsziel nachhaltig geordneter Haushalte.
Außerdem sei, argumentierten die Antragsteller, der ESM-Vertrag nachträglich ohne Parlamentsbeschluss durch eine sogenannte Auslegungserklärung erweitert worden.
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