Brandstetter im TV:

“Keine Garantie, dass Hypo-Gesetz vor EuGH hält”

Österreich
15.06.2014 13:31
Justizminister Wolfgang Brandstetter hat in der ORF-"Pressestunde" am Sonntag das geplante Hypo-Sondergesetz verteidigt, mit dem die Forderungen der Nachranganleihe-Gläubiger der Kärntner Hypo gestrichen werden. Die Alternative dazu wäre eine Insolvenz des Bundeslandes Kärnten gewesen, und das habe man auf jeden Fall vermeiden müssen, so Brandstetter.

Brandstetter zeigte sich überrascht von der Kritik an dem Sondergesetz, denn man habe schon seit längerer Zeit angekündigt, nachrangige Gläubiger und auch die früheren Eigentümer an den Kosten zu beteiligen.

Mit einer Insolvenz der Bank wären Haftungen von zwölf Milliarden Euro sofort schlagend geworden, argumentierte der Minister auch gegenüber dem "Kurier" am Sonntag. Zusätzlich hätte man dann das Problem gehabt, dass es keinen rechtlichen Rahmen für die Insolvenz eines Bundeslandes gebe. "Wir hätten völliges Chaos riskiert", so Brandstetter.

Sondergesetz "mit Unsicherheiten behaftet"
Das nun geplante Sondergesetz sei allerdings "mit Unsicherheiten behaftet", räumte Brandstetter ein, da hier "Neuland betreten" werde. Es gebe keine 100-prozentige Garantie, dass das Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof als Letztinstanz halten werde - aber immerhin habe man sich beim Sondergesetz auf eine EU-Richtline gestützt.

Der Haftung des Landes Kärnten hätten die Anleger von Anfang an keinen Glauben schenken dürfen, argumentierte der Minister. Jeder größere Investor hätte wissen müssen, "eine 25-Milliarden-Euro-Haftung, die von einem Jahresbudget des Landes über zwei Milliarden getragen werden soll, die kann nicht funktionieren".

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