Martinz bei Prozess:

“Keine Erinnerung, was unterzeichnet wurde und wo”

Österreich
20.09.2012 19:30
Der Kärntner Ex-ÖVP-Chef Josef Martinz hat sich in seiner neuerlichen Einvernahme im Untreue-Prozess in der Causa Birnbacher am Landesgericht Klagenfurt wie bisher nicht schuldig bekannt. Zur Unterfertigung von Vereinbarungen mit dem Steuerberater Dietrich Birnbacher habe er keine "lebhafte Erinnerung, wo was unterzeichnet wurde", wie er am Donnerstag sagte.

Richter Manfred Herrnhofer befragte Martinz zu den Aussagen der Mitangeklagten, der Vorstände der Kärntner Landesholding, Hans-Jörg Megymorez und Gert Xander. Sie hatten erklärt, dass bei einer Aufsichtsratssitzung der Holding am 30. November 2007 Megymorez berichtet habe, dass für die gesamte Transaktion - der Anteilsverkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank an die BayernLB - nur Kosten von 150.000 Euro angefallen wären.

Sowohl der damalige Aufsichtsratsvorsitzende Martinz als auch der verstorbene Landeshauptmann Jörg Haider als Aufsichtskommissär hätten an der Sitzung teilgenommen und mit keinem Wort erwähnt, dass von Birnbacher eine Honorarrechnung in Millionenhöhe kommen werde.

Zwölf Millionen "waren nicht das Thema"
"Sie lassen den Megymorez sagen, es war so super, es hat uns nichts gekostet - und sagen nichts von den zwölf Millionen?", fragte der Richter. Martinz erwiderte, der Untersuchungsausschuss sei noch nicht fertig und die Sonderdividende noch in Schwebe gewesen - die Rechnung von Birnbacher sei noch nicht vorgelegen. "Aber er gehört ja zur Transaktion. Warum verschweigen Sie dem Aufsichtsrat Kosten von zwölf Millionen Euro?", hakte Herrnhofer nach. "Das war nicht das Thema", antwortete Martinz.

Der Richter wollte auch wissen, ob die Vorstände anwesend gewesen seien, als die Zusatzvereinbarung mit Birnbacher, in der der Steuerberater auf Ansprüche gegenüber Martinz und Haider verzichtete, abgeschlossen worden sei. Das wisse er nicht mehr, vielleicht hätten sie den Raum schon verlassen, so Martinz. Xander hatte zuvor erklärt, er hätte die Auszahlung des Birnbacher-Honorars rechtlich prüfen lassen, wenn er von dieser Zusatzvereinbarung gewusst hätte. Warum er dieses Papier mit den Vorständen nicht erörtert habe, fragte der Richter Martinz. Diese Vereinbarung habe nur ihn und Birnbacher betroffen, meinte der Ex-ÖVP-Chef.

Sondervereinbarung "von H und B unterschrieben"
Xander-Anwalt Gernot Murko legte diese Sondervereinbarung vor, die einen handschriftlichen Vermerk von Martinz' früherer Anwältin, Astrid Wutte-Lang enthielt: "Von Sommer verfasst, von H und B unterschrieben." Gemeint waren wohl Haider und Birnbacher. Birnbacher hatte zu einem früheren Zeitpunkt ausgesagt, dass diese Sondervereinbarung der Haider-Anwalt aufgesetzt hatte.

Martinz hatte jedoch erklärt, das Papier sei von seiner Anwältin verfasst worden. Dafür habe sie eine Honorarnote über 35.000 Euro an Birnbacher gestellt. In dieser Causa ermittelt bereits die Staatsanwaltschaft gegen Wutte-Lang. Martinz blieb dabei, die von ihm unterzeichnete Vereinbarung habe Wutte-Lang verfasst.

Begonnen hatte der Verhandlungstag mit der neuerlichen Einvernahme von Hans-Jörg Megymorez. Richter Herrnhofer befragte den Angeklagten detailliert zur Beauftragung der Gutachter, die Rechtmäßigkeit und Angemessenheit des Honorars in der Höhe von ursprünglich zwölf Millionen Euro an Birnbacher beurteilten. Es habe deshalb so viele Gutachten gegeben, weil er Rechtsicherheit habe haben wollen, sagte Megymorez. So sei er mit der Aussage der "Verkehrsüblichkeit" dieses Honorars nicht zufrieden gewesen, er habe eine klare Aussage über die "Angemessenheit" haben wollen.

Außerdem wurde der Wiener Universitätsprofessor Christian Nowotny als Zeuge einvernommen. Nowotny hatte den Auftrag, die "Sinnhaftigkeit, Zweckmäßigkeit und Machbarkeit" des Anteilsverkauf der Hypo Alpe-Adria-Bank an die BayernLB zu beurteilen. Nowotny kam in seinem Gutachten zu dem Schluss, dass Birnbacher einen Rechtsanspruch auf Auszahlung des Honorars habe und dass eine Übernahme des von Haider und Martinz mit Birnbacher vereinbarten Auftrags und Honorars durch die Kärntner Landesholding möglich sei, wenn sich dadurch die Holding einen Aufwand erspart habe. Die Höhe des Honorars sei ihm bei der Gutachtenerstellung nicht bekannt gewesen, sagte Nowotny.

Birnbacher belastet erneut Megymorez
Birnbacher selbst belastete erneut Megymorez. Bei den Verhandlungen mit der BayernLB sei er mit Megymorez und zwei weiteren Personen in einem Extra-Zimmer zusammengesessen. Sie hätten gemeinsam den Kaufvertrag durchgearbeitet. "Spätestens zu diesem Zeitpunkt hat Megymorez gewusst, dass ich für das Land Kärnten tätig war", sagte Birnbacher. Megymorez hatte hingegen erklärt, erst später von der Tätigkeit des Steuerberaters erfahren zu haben.

Der Prozess wurde auf Freitag vertagt, ob es dann ein Urteil geben wird, war am Donnerstag noch offen.

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