Gegen "Panikmache"

Karl verteidigt ihre Novelle der Grundbuchgebühren

Österreich
08.10.2012 17:26
Justizministerin Beatrix Karl hat am Montag auf die Kritik der Rechtsanwalts- und der Notariatskammer an der Novelle des Grundbuchgebührenmodells reagiert und sie als "Panikmache" und als "Falschinformationskampagne" bezeichnet, welche zurückzuweisen sei. Eine "Erbschaftssteuer durch die Hintertür" - vor der Notare-Präsident Ludwig Bittner gewarnt hatte - werde es nicht geben, versicherte Karl in einer Aussendung.

Ihr Ziel sei es, eine "Gebührenlawine" zu verhindern, hielt Karl der Kritik entgegen. Die von ihr vorgeschlagene Novelle sei aufkommensneutral. Aufgrund zahlreicher Ausnahmen werde sie zu keinen Mehreinnahmen des Justizministeriums führen. Bei unentgeltlichen Immobiliengeschäften im Familienkreis werde die Gebühr weiterhin nach dem dreifachen Einheitswert berechnet. Sie bleibe also gleich, wenn ein Eigentümer sein Haus per Testament der Lebensgefährtin vererbt oder Eltern ihren Kindern eine Wohnung schenken.

Laut den Plänen der Justizministerin soll die Grundlage, nach der bemessen wird, dahingehend geändert werden, dass grundsätzlich statt des dreifachen Einheitswertes künftig der Verkehrswert herangezogen werden muss. Damit wären für die Eintragung des neuen Eigentümers einer 120-Quadratmeter-Wohnung in Wien rund 5.300 Euro zu zahlen statt bisher 490 Euro.

Der Verfassungsgerichtshof hatte im Oktober 2011 die alte Regelung für die Grundbuch-Eintragungsgebühr als verfassungswidrig aufgehoben und eine Reparaturfrist bis 1. Jänner 2013 gesetzt. Karls Entwurf für eine Novelle stieß auf scharfe Kritik seitens des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages und der Notariatskammer. Beide befürchten eine drastische Anhebung der Eintragungsgebühr.

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