Aus formalen Gründen

Hofers Wahlanfechtung vom VfGH zurückgewiesen

Österreich
22.06.2016 18:54

Der Verfassungsgerichtshof hat am Mittwoch eine der Anfechtungen der Bundespräsidenten-Stichwahl zurückgewiesen - und zwar jene, die von FPÖ-Kandidat Norbert Hofer eingebracht worden war. Hofers Anfechtung ist allerdings nicht jene, zu der derzeit Zeugen befragt werden. Sie kam von FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache, der als Zustellungsbevollmächtigter anfechtungsberechtigt war.

Der Kandidat einer Präsidentenwahl hat hingegen laut Bundespräsidentenwahlgesetz keine Möglichkeit, die Wahl vom VfGH überprüfen zu lassen. Dieses Recht hat nur der zustellungsbevollmächtigte Vertreter.

Auch eine ebenfalls mit Hilfe der FPÖ eingebrachte Anfechtung eines Bürgers wurde aus formalen Gründen zurückgewiesen. Beim VfGH sind nach der Bundespräsidentenwahl laut Nationalratspräsidentin Doris Bures acht Anfechtungen eingelangt - drei davon durch die Freiheitlichen, die übrigen von Privatpersonen.

Die FPÖ hat die Aufhebung und Wiederholung der Stichwahl vom 22. Mai beantragt, in der Hofer knapp gegen den Grünen Bewerber Alexander Van der Bellen unterlag. Bis Donnerstag werden 90 Vertreter von Bezirkswahlbehörden zu den von der FPÖ behaupteten Fehlern befragt. Die Freiheitlichen halten eine Wiederholung für geboten, weil es in 94 von 117 Wahlbezirken Gesetzeswidrigkeiten gegeben habe: Wahlkarten seien zu früh geöffnet, Stimmen zu früh oder von nicht befugten Personen ausgezählt worden.

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