"Ruf beschädigt"

Grasser klagt Republik wegen Razzia-Aussendung

Österreich
10.10.2012 15:02
Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser hat die Republik Österreich wegen einer Presseaussendung verklagt. Die Staatsanwaltschaft Wien habe durch ihre Aussendung anlässlich der Hausdurchsuchungen beim Ex-Minister am 26. Mai 2011 Grassers Persönlichkeitsrechte verletzt und insbesondere seinen "wirtschaftlichen Ruf" beschädigt, heißt es in der Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen.

Die besagten Hausdurchsuchungen hatten am 26. Mai 2011 um 9 Uhr begonnen. Die Staatsanwaltschaft Wien verschickte bald nach Beginn eine Presseaussendung. Zahlreiche Medienvertreter fanden sich daraufhin an Grassers Adressen ein und berichteten über das Geschehen.

Grasser fordert Schadenersatz
Grassers Anwalt Michael Rami klagt daher nun auf Feststellung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen der Amtshaftung für die Justizorgane. Die Klage richtet sich gegen den Bund, der durch die Finanzprokuratur vertreten wird.

Der Schaden, den Grasser durch die Presseaussendung erlitten habe und in Zukunft noch erleiden werde, könne derzeit nicht beziffert werden, erläuterte Grassers Anwalt die Klage. Der Kläger habe aber Anspruch auf die Feststellung, dass der Beklagte - der Bund - verpflichtet sei, jeden Schaden zu ersetzen, der durch die Aussendung der Staatsanwaltschaft Wien entstanden sei oder noch entstehen werde. Rami argumentierte weiter, dass das Ermittlungsverfahren von den Behörden "nicht öffentlich" zu führen sein. Die Finanzprokuratur hob hingegen das "Informationsinteresse der Öffentlichkeit" hervor, um die Aussendung zu rechtfertigen.

Letztes Verfahren in dieser Causa wurde eingestellt
Grasser hatte bereits einen strafrechtlichen Anlauf gegen die Hausdurchsuchung und Aussendung unternommen, war jedoch mit seinem Begehren abgeblitzt - das Verfahren war eingestellt worden. Auch außergerichtlich konnte Grasser keinen Erfolg erzielen: Er hatte versucht, sein Begehren gegenüber der Finanzprokuratur ohne Klage durchzusetzen. Die Vertretung des Bundes hatte jedoch abgelehnt. Nun beschreitet der Ex-Minister den Zivilrechtsweg.

Gegen ihn ist im Rahmen der Ermittlungen zum Schmiergeldverdacht bei der Buwog-Privatisierung ein Verfahren anhängig - Grasser weist alle Vorwürfe zurück.

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