Grasser sieht sich durch die Aussendung in seinen Persönlichkeitsrechten verletzt und insbesondere seinem "wirtschaftlichen Ruf" beschädigt, heißt es in der Klage. Grassers Anwalt Michael Rami klagte daher auf Feststellung eines Schadenersatzanspruches im Rahmen der Amtshaftung für die Justizorgane. Grasser selbst wird am ersten Prozesstag nicht vor Gericht erscheinen.
Die besagten Hausdurchsuchungen hatten am 26. Mai 2011 um 9 Uhr begonnen. Die Staatsanwaltschaft Wien verschickte bald nach Beginn eine Presseaussendung. Zahlreiche Medienvertreter fanden sich daraufhin an Grassers Adressen ein und berichteten über das Geschehen.
Letztes Verfahren eingestellt
Grasser hatte bereits einen strafrechtlichen Anlauf gegen die Hausdurchsuchung und Aussendung unternommen, war jedoch mit seinem Begehren abgeblitzt - das Verfahren war eingestellt worden.
Auch außergerichtlich konnte Grasser keinen Erfolg erzielen: Er hatte versucht, sein Begehren gegenüber der Finanzprokuratur ohne Klage durchzusetzen. Die Vertretung des Bundes hatte jedoch abgelehnt. Nun beschreitet der Ex-Minister den Zivilrechtsweg.
Kommentare
Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.
Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.
Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.