Vieles fehlt

Gesundheitsreform: RH kritisiert Stögers Entwurf

Österreich
17.03.2013 13:46
Heftige Kritik übt der Rechnungshof am Gesetzesentwurf von Minister Alois Stöger für die Gesundheitsreform. Die zersplitterten Kompetenzen blieben unverändert und deshalb gebe es weiterhin keine gemeinsame Ausgaben-, Aufgaben- und Finanzierungsverantwortung. Ein gemeinsamer Finanzierungstopf werde ebenfalls nicht erreicht, bemängelt der Rechnungshof in seiner Begutachtungsstellungnahme.

Notwendige Maßnahmen wie eine verbesserte Standort-Abstimmung im Spitalsbereich, Bereinigungen der Leistungsunterschiede im Bereich der Krankenversicherungen, einheitliche Leistungsverrechnungen im Ambulanzbereich oder eine einheitlichere Dotierung der Landesgesundheitsfonds würden nicht realisiert, so die Kritik des RH.

Zersplitterte Kompetenzen sind "Kernproblem"
Als "Kernproblem" macht der RH allerdings aus, dass der Stöger-Entwurf "keine Vorschläge für eine Reform der Zuständigkeitsverteilung und Kompetenzbereinigung im Bereich des Gesundheitswesens" enthalte. Der Entwurf versäume daher, die im österreichischen Gesundheitswesen allein durch eine Bereinigung der zersplitterten Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern erzielbaren Synergiepotenziale zu heben.

Eine weitere Zersplitterung der Zuständigkeiten ergibt sich nach Ansicht der Prüfer auch dadurch, dass neben der bestehenden Bundesgesundheitskommission eine Bundes-Zielsteuerungskommission eingerichtet wird, die Vorgaben machen soll, welche Leistungen wo angeboten werden.

Kritisch sieht der RH auch, dass in den neuen Gremien Einstimmigkeit für Beschlüsse vorgesehen ist. Diese zwischen Bund, Ländern und Sozialversicherung für wesentliche Fragen zu erzielende Einstimmigkeit erschwere die Zielerreichung zusätzlich und "kann zu Lösungen auf Basis des 'kleinsten gemeinsamen Nenners' führen bzw. notwendige Maßnahmen verhindern".

Kostendämpfungen "nicht nachvollziehbar"
"Nicht schlüssig nachvollziehen" kann der RH die genannten Kostendämpfungen. Der Stöger-Entwurf sieht vor, dass die öffentlichen Gesundheitsausgaben nicht stärker als das Wirtschaftswachstum steigen sollen und die derzeitigen Steigerungsraten von 5,2 bis 2016 auf 3,6 Prozent gesenkt werden sollen.

Der RH verweist nun darauf, dass die Ausgaben zwischen 2008 und 2011 nur um durchschnittlich rund drei Prozent gestiegen seien. Für den RH sind die Finanzziele deshalb nur wenig ambitioniert und er kann nicht nachvollziehen, inwieweit darin ein wesentlicher Beitrag zur Erfüllung des Stabilitätspaktes liegen soll.

Ärzte besänftigt: Derzeit keine Kampfmaßnahmen
Zumindest etwas gelegt hat sich in der Zwischenzeit der Ärger der Ärztekammer. Trotz ihrer anhaltenden Kritik an der geplanten Gesundheitsreform sind die noch im Jänner im Gespräch gewesenen Kampfmaßnahmen für Ärztevertreter derzeit kein Thema mehr. Präsident Artur Wechselberger begründete dies damit, dass Stöger Wort gehalten und die Ärztekammer in die Erarbeitung des aktuellen Gesetzesentwurfes eingebunden habe.

Sollte es aber doch zu den von der Standesvertretung befürchteten Leistungseinschränkungen für die Patienten kommen, würden sich die Ärzte wehren, schloss Wechselberger spätere Protestmaßnahmen nicht aus.

Auch bei ELGA Wogen geglättet
Auch bei der vor dem Beschluss heftig bekämpften Elekronischen Gesundheitsakte (ELGA) haben sich die Wogen in der Zwischenzeit deutlich geglättet. "Der Prozess ist jetzt wesentlich offener als noch vor einem Jahr", zeigte sich Wechselberger zufrieden. Seit den Arbeitsgruppen im vergangenen Sommer habe die Ärztekammer deutlich machen können, dass ELGA nur dann funktionieren könne, wenn die Anwenderfreundlichkeit gegeben sei. Er habe den Eindruck, dass diese Botschaft angekommen ist, meinte Wechselberger.

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