Kuvert-Affäre

Gericht: Kein Geld an Niessl,”profil” verurteilt

Österreich
23.05.2014 17:39
Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl ist in der sogenannten Geldkuvert-Affäre gegen das Nachrichtenmagazin "profil" vor Gericht gezogen. Das Urteil des Wiener Handelsgerichts: "profil" hat die im Magazin veröffentlichen Behauptungen, Niessl hätte vom Tiroler Unternehmer Manfred Swarovski 10.000 Euro in einem Kuvert erhalten, zu unterlassen, wie ORF-Burgenland am Freitag berichtete.

Das Nachrichtenmagazin hatte in mehreren Artikeln, erstmals Anfang Februar 2014, über ein angebliches Treffen von Niessl und Swarovski in dessen Firmensitz in Wattens berichtet. Dieses habe im zweiten Halbjahr 2009 oder ersten Halbjahr 2010 stattgefunden, und Niessl habe dabei vom Vorstand des Unternehmens, das im Verkehrsmanagement tätig ist, 10.000 Euro erhalten.

Das Magazin berief sich dabei auf einen zuerst namentlich nicht genannten Zeugen. Später wurde offengelegt, dass die Information von Andreas Wecht, einst Finanzvorstand des Konzerns, enthüllt wurde. Sowohl Niessl als auch Swarco wiesen dessen Darstellung vehement zurück. Am 30. April wehrte sich der Landeshauptmann bei der Verhandlung am Wiener Handelsgericht. Er fürchtete Rufschädigung durch den Inhalt der Berichterstattung und durch den "Rotlichtmilieu"-Titel.

Gericht: Interview aus persönlichen Revanche-Motiven
Das Gericht sah unwahre Behauptungen und auch die Möglichkeit, dass der "profil"-Informant aus persönlichen Motiven handelte. Im Urteil heißt es unter anderem: "Es ist gut nachvollziehbar, dass die aus dem Horizont der Swarco AG geradezu zwingenden Handlungen im Zusammenhang mit der Auflösung des Dienstverhältnisses mit DI Wecht für diesen demütigend erschienen und ihm ein Interview mit 'profil' als gute Gelegenheit erschienen sei, dieses Verhalten der Swarco AG 'heimzuzahlen'.

Weiters heißt es: "Pressefreiheit finde ihre Grenze dort, wo mit unwahren Behauptungen in die Ehre der Objekte der Berichterstattung eingegriffen wird. Ein Informationsinteresse an unwahren Tatsachenbehauptungen gebe es zudem nicht."

Herausgeber bezeichnet Urteil als "schweren Fehler"
Das Nachrichtenmagazin muss nun sowohl online als auch in der Print-Ausgabe einen Widerruf veröffentlichen. Außerdem wurde eine einstweilige Verfügung gegen das Medium erlassen, diese oder inhaltsgleiche Behauptungen weiter zu verbreiten.

Herausgeber Christian Rainer kritisierte in einer ersten Reaktion, "dass hier Journalisten verurteilt werden und nicht derjenige, der zitiert wird". Dies sei ein "schwerer Fehler". "Ich finde es bemerkenswert, dass die österreichische Rechtsordnung nicht zulässt, über Aussagen eines Spitzenmanagers gegen einen Spitzenpolitiker zu berichten", so Rainer. Über etwaige Rechtsmittel soll dem Vernehmen nach in der kommenden Woche entschieden werden.

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