"Kröten"-Sager

FPK-Chef Scheuch muss sich öffentlich entschuldigen

Österreich
18.01.2013 12:11
Der FPK-Chef und Kärntner Landeshauptmann-Stellvertreter Kurt Scheuch ist in seinem Prozess wegen Beleidigung eines Klagenfurter Richters am Freitag ohne Verurteilung davongekommen. Der Richter im Verfahren in Leoben stimmte einer Diversion zu. Demnach muss Scheuch eine Geldbuße von 6.500 Euro sowie 100 Euro Verhandlungskosten zahlen und sich bei dem von ihm als "Kröte" bezeichneten Beamten schriftlich entschuldigen. Im Gegenzug wird das Verfahren gegen ihn eingestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Laut Richterspruch hat Scheuch zwei Wochen Zeit für eine öffentliche Entschuldigung. Sollte die Entschuldigung nicht erfolgen, wird das Verfahren wieder aufgenommen. Gefragt, ob er seinen "Kröten"-Sager bereue, sagte der FPK-Chef nach dem Urteil: "Schauen Sie: Nichts hindert mich daran, gescheiter zu werden."

Scheuch hatte, wie Staatsanwältin Nicole Dexer am Freitag im Bezirksgericht Leoben erklärte, am 2. August 2011 nach der Verurteilung seines Bruders Uwe in der "Part of the game"-Affäre den Klagenfurter Richter Christian Liebhauser-Karl mit den Ausdrücken "Rambo-Richter" und "Kröte" beleidigt.

Scheuch "fühlt sich nicht schuldig"
"Sie fühlen sich nicht schuldig?", fragte Richter Harald Stellwag. "Ja", antwortete Scheuch, der nicht bestritt, den Richter als "Kröte" bezeichnet zu haben. "Es war für mich emotional sehr belastend. Mein Bruder und ich, wir sind sehr, sehr eng miteinander, es war für mich sehr schwer", schilderte der Angeklagte. Er habe mit einem Freispruch gerechnet: "Ich war fertig und habe Zeit gebraucht, um zu realisieren, was da passiert ist." Von dem Urteil habe er per SMS erfahren, zu den beleidigenden Äußerungen kam es anschließend bei einer Veranstaltung. "Ich hab' geglaubt, ich bin in einem bösen Traum."

Am Abend des 2. August hatte die Partei ein Treffen organisiert, bei dem es um seinen Bruder Uwe gegangen ist, schilderte Scheuch. "Mitglieder der Partei sollten informiert werden", beschrieb der Beschuldigte den Abend. Gleichzeitig war es eine Art Solidaritätskundgebung für den in erster Instanz Verurteilten. Transparente mit der Aufschrift "Uwe, wir stehen hinter dir" wurden hochgehalten: "Es war eine emotionale Geschichte, die über das Maß hinausgegangen ist, ich musste einige Leute beruhigen", so Scheuch.

Er selbst saß dann nur im Publikum und trat nicht als Redner auf. Es gab auch spontane Äußerungen aus dem Publikum, und irgendwann "habe auch ich ausgedrückt, wie ich mich fühle". Es sei aber eine "emotionale Ausnahmesituation" gewesen. "Ich empfinde das alles bis heute als zutiefst ungerecht."

Verteidiger sah "nichtigen Nonsens"
Scheuchs Verteidiger warb um Verständnis für seinen Mandanten. "Wer hat das nicht schon erlebt?", meinte er in Hinblick auf die Verärgerung seines Mandanten. "Mir wäre weit Kräftigeres von der Lippe gerutscht", so der Anwalt, der die Ausdrücke eher als "nichtigen Nonsens" einstufte. Scheuch könne nichts vorgeworfen werden, es liege eine "straffreie Entrüstungsbeleidigung" vor, sagte der Verteidiger.

Uwe Scheuchs Schuldspruch wurde vom Oberlandesgericht kurz vor Weihnachten bestätigt, die Strafe allerdings auf sieben Monate bedingt und 67.000 Euro (vorher: 150.000 Euro) etwas abgemildert.

Loading...
00:00 / 00:00
play_arrow
close
expand_more
Loading...
replay_10
skip_previous
play_arrow
skip_next
forward_10
00:00
00:00
1.0x Geschwindigkeit
explore
Neue "Stories" entdecken
Beta
Loading
Kommentare

Da dieser Artikel älter als 18 Monate ist, ist zum jetzigen Zeitpunkt kein Kommentieren mehr möglich.

Wir laden Sie ein, bei einer aktuelleren themenrelevanten Story mitzudiskutieren: Themenübersicht.

Bei Fragen können Sie sich gern an das Community-Team per Mail an forum@krone.at wenden.



Kostenlose Spiele