Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro an Familienbeihilfe pro Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Die Familienbeihilfe für die etwa 1,8 Millionen in Österreich lebenden Betroffenen wird im Regelfall von den Eltern bezogen.
In Zukunft können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen insbesondere Studenten an Universitäten und Fachhochschulen sowie Teilnehmer eines Kollegs oder Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung, also Lehre mit Matura, absolvieren. Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge – in ihrem Fall können die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen.
Zustimmung der Eltern erforderlich
Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1. September direkt auszahlen lassen will, muss einen Überweisungsantrag beim zuständigen Finanzamt stellen. Voraussetzung ist jedoch eine Zustimmung der Eltern bzw. Anspruchsberechtigten, um eventuelle Probleme für Familien beim Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden.
Die Österreichische HochschülerInnenschaft und die Bundesjugendvertretung haben das Gesetz zwar prinzipiell als Schritt in die richtige Richtung begrüßt. Sie kritisieren allerdings, dass die Direktauszahlung nur dann möglich ist, wenn die Eltern ihre Zustimmung geben, die sich noch dazu jederzeit widerrufen können.
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