Beinahe unheilbar
Der eineinhalbjährige Rechtsstreit in Liechtenstein rund um die Dokumente war vor Weihnachten 2012 beendet worden, als der Wirtschaftstreuhänder Grassers auf ein weiteres Rechtsmittel verzichtete.
Bedeutendes Puzzlestück im Fall Buwog
Die österreichische Staatsanwaltschaft hatte stets beteuert, dass es sich bei den Akten aus Liechtenstein um das fehlende Puzzlestück in der Frage handle, ob Anklage gegen Grasser erhoben werden kann. Der Grund: Über die Konten, Firmen und Stiftungen Grassers in Liechtenstein sollen 2004 Provisionszahlungen in Zusammenhang mit dem Verkauf der staatlichen Wohnungsgesellschaft Buwog gelaufen sein. Grasser bestreitet die Vorwürfe bis heute, es gilt die Unschuldsvermutung.
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