Neues Gesetzespaket

Bürger können sich künftig direkt an VfGH wenden

Österreich
19.11.2014 14:24
Der Nationalrat hat am Mittwoch einstimmig ein Gesetzespaket zum Verfassungsgerichtshof beschlossen. Streitparteien können sich künftig mittels Gesetzesbeschwerde direkt an den VfGH wenden. Außerdem wird festgeschrieben, dass Verfassungsrichter ihre Nebentätigkeiten offenlegen müssen.

Mit der Neuregelung wird es Verfahrensparteien ab 1. Jänner sowohl im Zivil- als auch im Strafrecht möglich sein, sich gegen das erstinstanzliche Urteil beim Höchstgericht zur Wehr zu setzen. Allerdings sind dabei zahlreiche Ausnahmen vorgesehen: Keine Anrufung des Verfassungsgerichtshofs ist etwa bei der Kündigung von Mietverträgen oder Verfahren nach dem Unterhaltsvorschussgesetz möglich.

Einigkeit herrschte unter den Fraktionen auch hinsichtlich der Regelung, dass Verfassungsrichter Nebentätigkeiten veröffentlichen müssen. Außerdem wurde gesetzlich verankert, dass sich Verfassungsrichter enthalten und von einem Ersatzmitglied vertreten lassen müssen, wenn sie aufgrund ihres Nebenjobs befangen sein könnten.

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