Ermittlungen laufen

BP-Stichwahl: 246 Personen im Visier der Justiz

Österreich
28.03.2017 12:23

Nachdem der Verfassungsgerichtshof am 1. Juli 2016 die Bundespräsidenten-Stichwahl aufgehoben hatte, sind insgesamt 246 Personen ins Visier der Ermittler geraten. Gegen sie besteht laut ÖVP-Innenminister Wolfgang Sobotka, der am Dienstag eine parlamentarische Anfrage der Grünen beantwortete, vor allem der Verdacht des Amtsmissbrauchs bzw. der falschen Beurkundung und Beglaubigung im Amt.

Der Verfassungsgerichtshof hatte die erste Stichwahl aufgehoben, weil es vor allem bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken zu Unregelmäßigkeiten gekommen war. VfGH-Vorsitzender Gerhart Holzinger hatte dies damit begründet, dass in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet worden waren. Damit seien Rechtsvorschriften verletzt worden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind.

246 Personen im Visier der Ermittler
Albert Steinhauser, Justizsprecher der Grünen, wollte nun in der Anfrage unter anderem wissen, wann gegen welche Behördenvertreter aus welchen Gründen bzw. Verdachtsmomenten heraus Verfahren eingeleitet wurden. Laut Sobotka langte die erste Anzeige des Innenministeriums am 24. Mai 2016 bei der Zentralen Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftsstrafsachen und Korruption ein, die alle Verfahren führt. Betroffen sind demnach Mitglieder von 17 Bezirkswahlbehörden, zwei Sprengelwahlbehörden und einer Gemeindewahlbehörden. 246 Personen werden demnach als Beschuldigte geführt, dazu kommen mehrere unbekannte Täter.

Es drohen bis zu fünf Jahre Haft
Gegen 112 davon wird ausschließlich wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs ermittelt. Dieses Delikt ist mit bis zu fünf Jahren Haft bedroht. 112 weitere werden falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt (bis zu drei Jahre Haft) beschuldigt. 18 Personen kommen für beide Bestimmungen infrage. Einem Verdächtigen wird neben Amtsmissbrauch auch falsche Beweisaussage (bis zu drei Jahre Haft) vorgeworfen. Ein weiterer Beschuldigter kommt neben Amtsmissbrauch auch für die Verletzung eines Amtsgeheimnisses infrage (bis zu drei Jahre Haft). Gegen zwei Verdächtige wird wegen Amtsmissbrauchs sowie Täuschung bei einer Wahl oder Volksabstimmung (bis zu sechs Monate Haft oder 360 Tagesätze) ermittelt.

Steinhauser geht es "nicht um kleine Wahlbeisitzer"
Sobotka zufolge wurden bis 14. Februar 2017 insgesamt 237 Personen als Beschuldigte vernommen. Dazu kamen zahlreiche Zeugeneinvernahmen. Steinhauser sagte, es gehe ihm "nicht um kleine Wahlbeisitzer, sondern um jene leitenden Beamten, in deren Amtsverantwortung die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen liegt". Der Grüne betonte, dass "nach den Fehlern und Schlampereien" eine juristische Aufarbeitung "dringend notwendig" sei. "So etwas kann nicht ohne Konsequenzen bleiben."

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