Für mehr Transparenz

Amtsgeheimnis: Lockerung geht in Begutachtung

Österreich
25.03.2014 07:04
Die Regierung hat sich auf einen Begutachtungsentwurf zur Lockerung des Amtsgeheimnisses geeinigt. Mit dem Verfassungsgesetz soll das "Prinzip der Informationsfreiheit" durchgesetzt werden. Für Behörden, staatsnahe Unternehmen und - eingeschränkt - für die Gerichtsbarkeit soll es künftig grundsätzlich eine "Informationspflicht" geben. Einbezogen wurden jetzt auch die Länder.

Staatliches Handeln soll mit dem Entwurf künftig transparenter gestaltet werden. Das Grundprinzip der Amtsverschwiegenheit sei nicht mehr zeitgemäß, hatte es zuletzt immer häufiger aus beiden Regierungsparteien geheißen. Unter Wahrung bestimmter Grundrechte wie etwa jenem auf Datenschutz soll stattdessen eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Informationen "von allgemeinem Interesse" sowie ein verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf Zugang zu Informationen treten.

Mehr Transparenz auch auf Landesebene
Geeinigt haben sich die Regierungsparteien nun auch darauf, dass sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene veröffentlicht werden muss, worauf zuletzt die ÖVP bestanden hatte. Betroffen sind nun alle Organe der Gesetzgebung, Verwaltung und Gerichtsbarkeit sowie alle Unternehmen, die der Kontrolle eines Rechnungshofs unterliegen. Auch die gesetzlichen Kammern sind gegenüber ihren Mitgliedern auskunftsverpflichtet.

Der Begutachtungsentwurf sieht ein unmittelbares Recht auf Informationszugang direkt in der Verfassung vor. Dieses gilt gegenüber dem Bund ebenso wie gegenüber den Ländern. Lediglich die begleitend notwendigen Regelungen können von den Ländern selbst gestaltet werden.

Ausnahmen für Datenschutz, Außenpolitik, Integration
Beschränkungen der Auskunftspflicht sind etwa aus datenschutzrechtlichen Gründen vorgesehen. Weitere Gründe können außen- und integrationspolitisch sein, die nationale Sicherheit, die Landesverteidigung, die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit betreffen. Auch wirtschaftliche oder finanzielle Interessen sowie berechtigte Interessen von Dritten, etwa bei Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, werden berücksichtigt.

Bis 25. März soll der Entwurf in Begutachtung sein, für Mai ist eine Regierungsvorlage geplant. Vor dem Sommer erhofft sich die Regierung einen Beschluss im Nationalrat - vorausgesetzt, die Opposition spielt mit.

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