Anspruch auf Politikerpension hat, wer vor deren Abschaffung 1997 (im Bund, in den Ländern teils später) vier Jahre in einer Regierung oder acht bis zehn Jahre in Parlament oder Landtag verbracht hat. Die Pensionshöhe fällt mit bis zu 80 Prozent des Letztbezuges großzügig aus. Wer zum Zeitpunkt der Reform noch keine ausreichende Funktionsdauer für diesen vollen Anspruch hatte, konnte in der Regel zwischen einer niedrigeren "Teilpension" und dem Pensionskassensystem für neue Politiker wählen.
Auf Bundesebene waren es im Vorjahr 441 Bezieher, an die insgesamt 26,7 Millionen Euro ausgezahlt wurden, wie aus Anfragen des früheren grünen Abgeordneten Karl Öllinger an Parlament und Kanzleramt hervorgeht. In den Ländern sind es noch einmal 891 ehemalige Politiker, an die gut 44 Millionen Euro fließen.
Kanzleramt zahlt durchschnittlich 9.400 € aus
Die durchschnittlichen Kosten der vom Kanzleramt ausgezahlten Pensionen für frühere Minister, Staatssekretäre und Landeshauptleute liegen bei etwa 9.400 Euro. Bei steirischen Ex-Regierungsmitgliedern sind es etwa 8.000 Euro, bei niederösterreichischen unter 7.000 Euro. Deutlich geringer schon die Pensionen der Abgeordneten: Im Nationalrat liegen die durchschnittlichen Kosten bei knapp 4.000 Euro monatlich, in den Landtagen deutlich darunter.
Die nun diskutierten Einschnitte bei Sonderpensionen dürften übrigens nur die wenigsten Polit-Pensionisten treffen. Sie bezahlen nämlich bereits "Pensionssicherungsbeiträge", die meist schon jetzt höher sind als die geplanten zusätzlichen Abschläge: Bis zur Höchstbemessungsgrundlage (4.500 Euro monatlich 2014) werden bis zu acht Prozent fällig, darüber hinaus bis zu 15 Prozent (im Durchschnitt sind es rund zehn Prozent der ausgezahlten Pensionen). Höhere Abschläge werden also nur jene Polit-Pensionisten bezahlen müssen, deren monatliche Bezüge über 9.000 Euro liegen. Ab diesem Betrag ist ein Abschlag von 20 Prozent vorgesehen, Bezüge über 13.500 Euro sollen mit 25 Prozent belastet werden.
Auch derzeit aktive Politiker haben noch Anspruch
Unter den noch aktiven Regierungspolitikern mit Pensionsanspruch würden die zusätzlichen Pensionssicherungsbeiträge unter anderem Kanzler Werner Faymann sowie Finanzministerin Maria Fekter und Staatssekretär Reinhold Lopatka treffen. Auch Bundespräsident Heinz Fischer wird am Ende seiner Amtszeit nach mehr als 40 Jahren in verschiedenen öffentlichen Ämtern eine "alte" Politikerpension beziehen.
Ebenfalls noch einen Anspruch auf Politikerpension haben die langjährigen Landeshauptleute Michael Häupl, Josef Pühringer und Erwin Pröll. Alle drei sind bereits seit gut 30 Jahren in der Landespolitik, Pröll wird demnächst 67. Festgelegt und bezahlt wird die Landeshauptleute-Pension übrigens vom Bund.
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