Telefonierverbot

Ab sofort in Kraft: 50 Euro Strafe für Handy am Fahrrad

Österreich
31.03.2013 09:30
Obwohl das Wetter alles andere als fahrradtauglich ist, ist mit Ostersonntag das neue Fahrradpaket in Kraft getreten. Die Novelle der Straßenverkehrsordnung bringt unter anderem das Telefonierverbot am Rad. Bei Verstößen drohen 50 Euro Strafe. Telefonieren mit Freisprecheinrichtung bleibt allerdings, wie beim Autofahren, erlaubt.

Die Novelle bringt auch zahlreiche weitere Änderungen. So können Straßenerhalter künftig eigene Fahrradstraßen schaffen, auf denen Autos nur ausnahmsweise, etwa für Zu- und Abfahrten, erlaubt sind.

In Einzelfällen wird zudem die Aufhebung der Radwegbenützungspflicht erlaubt. Wo es Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlauben, sollen sich Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen - auch wenn es daneben einen Radweg gibt.

Begegnungszonen für Mischverkehr
Eine weitere Neuerung ist die Möglichkeit der Errichtung von Begegnungszonen. Das sind Bereiche, die von Fahrzeugen und Fußgängern gleichberechtigt im Mischverkehr genutzt werden können.

Vorrang haben grundsätzlich die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Höchstgeschwindigkeit in den Begegnungszonen beträgt 20 km/h, nur im Ausnahmefall sind 30 km/h erlaubt.

Durch enormen Ansteig an Radlern bedarf es neuer Regelungen
Die Novelle ist laut Verkehrsministerin Doris Bures deswegen notwendig geworden, weil "immer mehr Menschen ihre Wege umweltfreundlich und gesundheitsbewusst mit dem Rad zurücklegen".

Die Statistik widerspricht nicht: Derzeit gibt es in Österreich sieben Millionen Fahrräder, Tendenz steigend. Der Radverkehrsanteil ist zwischen 2006 und 2011 um 40 Prozent gestiegen. Bures: "Mir geht es um ein friedliches, gleichberechtigtes und rücksichtsvolles Miteinander im Straßenverkehr - und um die größtmögliche Sicherheit für alle Straßenverkehrsteilnehmer. Dafür brauchen wir ausreichend Raum und klare Regeln."

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