Ranner war von 2009 bis 2011 EU-Abgeordnete der ÖVP. Zuvor arbeitete sie ab 2004 für die Anwaltskanzlei Saxinger, Chalupsky & Partner (SCWP) und betreute den Grazer Standort des oberösterreichischen Unternehmens.
Mehr als 400.000 Euro an Honoraren der Kanzlei einbehalten
Der Schöffensenat unter dem Vorsitz von Karl Buchgraber sah es nun als erwiesen an, dass Ranner in diesem Zusammenhang über mehrere Jahre hinweg ungerechtfertigt Honorare der Kanzlei einbehielt. Staatsanwältin Carolin Weißenbacher sprach von 35 Fällen und erweiterte die Schadensumme am letzten Verhandlungstag auf 414.533 Euro.
Zudem befand das Gericht die 63-Jährige, die bereits vor ihrer Arbeit bei SCWP durch ihre Beteiligung an der Sanierungsfirma Revita in die Pleite geschlittert war, für schuldig, einem Freund ein Privatdarlehen in der Höhe von zweimal 50.000 Euro nicht zurückbezahlt zu haben.
Beim Prozess war es vor allem immer wieder um die Frage gegangen, ob die Ex-Anwältin trotz ihrer Anstellung bei der oberösterreichischen Kanzlei noch weiterhin eigene Klienten hätte haben dürfen und ob sie sich ungerechtfertigt Geld auf ihr Privatkonto überwiesen hat.
Ranner hatte sich zu Prozessbeginn in allen Punkten für nicht schuldig erklärt und betont, sie habe die mündliche Erlaubnis zur Fortführung eigener Geschäfte gehabt. Sie meldete nach dem Schuldspruch umgehend Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an.
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