Eine Magen-Darm-Grippe ist für alle Beteiligten eine unangenehme Sache. In besagter Nacht musste sich der 9-jährige Sohn von Silvana M. mehrere Male übergeben. Um vier Uhr in der Früh entschied sich die alleinerziehende Mutter von zwei Kindern dazu, die Waschmaschine anzuwerfen. Um eine Ansteckung zu vermeiden. Und des furchtbaren Geruchs wegen.
Von insgesamt sechs Parteien im Wohnhaus fühlte sich eine so derart gestört, dass sie die Polizei anrief. Von deren Besuch bekamen Frau M. und ihre Kinder nichts mehr mit, weil sie irgendwann vor Erschöpfung eingeschlafen waren. Für die Steirerin war es daher eine große Überraschung, als wenige Tage später eine Strafverfügung ins Haus geflattert kam. Sie habe durch das Betreiben ungebührlichen Lärm erregt. Und damit andere Personen empfindlich in ihrer Nachtruhe gestört (wie es um die Nachtruhe der betroffenen Mutter bestellt ist, danach kräht freilich kein Hahn). Jedenfalls habe die Beschuldigte damit gegen das Landes-Sicherheitsgesetz verstoßen, was mit 80 Euro zu bestrafen ist.
Immerhin - nach einem Einspruch von Silvana M. hat die Bezirkshauptmannschaft Bruck-Mürzzuschlag die Geldstrafe auf 40 Euro reduziert. Ob das Vorgehen nicht etwas überzogen ist, wollte die Ombudsfrau von der Behörde wissen. Nein, gar nicht, ließ man uns wissen. Es gebe keinen Ermessungsspielraum. Aha, Frau M. wurde übrigens schon einmal vorgeladen, weil sie sich erlaubt hatte, nach 22 Uhr zu duschen! Man kann den Zuständigen nur wünschen, sie mögen selbst nie in eine solche Situation geraten...
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