"Krone"-Ombudsfrau

Trotz AMS-Meldung kein Geld für Alleinerzieherin

Ombudsfrau
25.02.2017 11:00

Obwohl sie sich umgehend arbeitslos gemeldet hat, bekam eine alleinerziehende Mutter nicht sofort das Arbeitslosengeld. Über den Umstand, dass sie dieses extra beantragen muss, ließ man die Frau zunächst im Dunkeln...

Zum ersten Mal in ihrem Leben musste sich Petra N. arbeitslos melden, nachdem sie ihren Job in einer Gärtnerei verloren hatte. "Ich habe beim AMS angerufen, und man sagte mir, sich arbeitslos zu melden gehe nur online. Sonst sagte man mir nichts", erinnert sich die Niederösterreicherin. Die Bestätigung ihrer Meldung erhielt sie umgehend.

Tage später erhielt sie auch noch einen Brief per Post. Erst da wurde der verblüfften Mutter mitgeteilt, sie müsse noch das Arbeitslosengeld beantragen. Was die Alleinerzieherin zweier Kinder umgehend tat. Doch für den Zeitraum zwischen ihrer Arbeitslosmeldung und der Beantragung bekommt sie jetzt nichts. Weil sie das Geld gleichzeitig mit der Meldung beantragen hätte müssen. Nur hat ihr das leider niemand gesagt.

Das AMS NÖ ließ uns wissen, dass die Vorgehensweise korrekt sei. Eine Geldleistung könne erst ab Antragstellung gewährt werden. Unter ArbeitsmarktSERVICE stellt man sich etwas anders vor, findet jedenfalls Ihre Ombudsfrau!

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