"Krone"-Ombudsfrau

Strafverfügung bezahlt – dann kam nächste Strafe

Ombudsfrau
10.01.2017 18:00

Das kommt vor: Man überlässt jemandem aus dem Familien- oder Freundeskreis das eigene Auto, und derjenige kassiert eine Verkehrsstrafe. Was viele nicht wissen: Lassen Sie als Fahrzeughalter den Lenker die Strafverfügung einzahlen, gestehen Sie selbst die Schuld am Vergehen ein. Ein Leser aus Niederösterreich musste deshalb eine weitere Strafe bezahlen.

Gottfried K. hat selbst keinen Führerschein, besitzt aber ein Auto, das auch auf ihn zugelassen ist. Gelenkt wird das Fahrzeug immer von seiner Frau. Das war auch beim Urlaub in Kärnten im letzten Sommer so. Da beging Frau K. eine Geschwindigkeitsübertretung. Die folgende Strafverfügung lautete auf Herrn K. als Zulassungsbesitzer. Das Ehepaar den geforderten Betrag von 45 Euro - no na - eingezahlt und keinen Einspruch erhoben.

Ein teurer Fehler, wie sich später herausstellte. Herr K. hat von der Polizei in Kärnten vor kurzem eine weitere Strafe erhalten: 365 Euro für das Fahren ohne Führerschein! "Ich bitte Sie um Hilfe, da ich nicht mit dem Auto gefahren bin", wandte sich der Niederösterreicher an die Ombudsfrau.

Die Landespolizeidirektion Kärnten verweist zu unserer Anfrage auf die Rechtsprechung der Höchstgerichte. Laut dieser dürfe die Behörde nämlich ohne weitere Erhebungen davon ausgehen, dass der mit der Strafverfügung bestrafte Lenker auch tatsächlich das Fahrzeug gelenkt hat, wenn dieser keinen Einspruch erhebt und die Strafe einfach eingezahlt wird. Von wem das Geld stammt, kann eine Behörde ja nicht erahnen. Herr K. habe erst gegen die Strafe für das Fahren ohne Führerschein Einspruch erhoben. Allerdings zu spät. Sein Einspruch musste daher per Bescheid abgelehnt werden, wogegen er nun wiederum Einspruch erheben könnte

Fazit: Das Bezahlen einer Strafverfügung ist zwar meistens günstiger, kann einen Fahrzeugbesitzer aber teuer zu stehen kommen, wenn er nicht selbst am Steuer gesessen

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