Übernimmt ein Sachwalter die Betreuung eines Schutzbefohlenen, wendet sich nicht immer alles zum Guten. Sorgende Angehörige werden zu Randfiguren degradiert und verlieren jedes Mitspracherecht. Wie im Fall von Irina und Roswitha F. aus Wien. Sie haben sich seit jeher rührend um ihre betagte Tante in Graz gekümmert und eine 24-Stunden-Pflege organisiert. Bis das Bezirksgericht Graz-Ost völlig überraschend eine fremde Person als Sachwalterin bestellt hat - wir haben berichtet.
Verbesserungen konnten Irina und Roswitha F. seither nicht feststellen. Ganz im Gegenteil. Erst wurde bei Pflegeutensilien gespart, dann der geliebte Fruchtsaft für die pflegebedürftige Tante gestrichen. Aus Geldgründen. Dabei verfügt die 98-Jährige über ein beträchtliches monatliches Einkommen, mit dem man ihr einen würdigen Lebensabend ermöglichen könnte. Auch den kaputten Boiler ließ die Sachwalterin erst erneuern, nachdem die Nichten Rechtsanwältin Charlotte Poeffel eingeschaltet haben. Angesichts der traurigen Vorkommnisse hat die Juristin das Gericht Graz-Ost kontaktiert. Dessen Antwort ist an Häme kaum zu überbieten. Man sehe keinerlei Anlass für eine Umbestellung bei der Sachwalterschaft. Die Betroffene sei gut versorgt und betreut...
Vor kurzem hat die Sachwalterin die zweiwöchigen Hausbesuche der Friseurin bei der gebrechlichen Tante untersagt - aus Geldgründen. Ein Termin würde frühestens in zwei Monaten genehmigt werden. "Die Haare konnten seit drei Wochen nicht gewaschen werden", so Anwältin Poeffel. Ein Einzelfall???
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