Eigentlich wollte eine Leserin aus Niederösterreich durch Permanent Make-up noch schöner werden. Nach der Behandlung wähnte sie sich aber im Gruselkabinett. Für den "Pfusch" in ihrem Gesicht verlangte sie das Geld zurück. Was die Kosmetikerin nicht einsah. Bis sich Ombudsfrau und Innung einmischten…
Eine Anzahlung von 600 Euro hat die Kundin einem Wiener Studio bezahlt. Dafür sollten Lidstrich, Augenbrauen und Lippenrand mit dem permanenten Make-up verbessert werden. Doch schon nach der zweiten Sitzung hatte Frau G. (sie möchte anonym bleiben) die Nase voll von der Schönheitsbehandlung: "Nach dieser weiteren desaströsen und sehr schmerzhaften Arbeit war auch mir als Laie klar, dass das nicht gut gehen kann, und verlangte daher den Abbruch."
Sie bat die Kosmetikerin um Rückzahlung ihres Geldes abzüglich 50 Euro für das Material. Was diese verweigerte. Frau G. ging sogar zu Gericht und einem Gutachter. Beide gaben ihr Recht. Die Kosmetikerin sei schon mehrmals wegen mangelhafter Hygiene und schief tätowierter Lidstriche und Ähnlichem aufgefallen. Trotz Exekutionsbescheid bekam die Kundin nie ihr Geld. Das Studio wurde umgemeldet. Die Besitzerin macht weiter Werbung und vergibt Termine.
Uns gegenüber wies die Kosmetikerin jeden Vorwurf von sich. Gemeinsam mit der Landesinnung für Kosmetiker ist aber eine Lösung gelungen: Nach einem Gespräch hat Frau G. ihr Geld zurückerhalten.
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