Seit 35 Jahren leben Herma und Werner W., beide über 70 Jahre alt, in ihrer Linzer Mietwohnung. Im Juli ging die Gastherme kaputt und musste erneuert werden. Rund 4000 Euro bezahlte das Linzer Paar dafür aus eigener Tasche und wandte sich mit der Bitte um Kostenübernahme an ihre zuständige Hausverwaltung."Eine Erstattung wurde abgelehnt, weil der Einbau einer Gastherme nicht im Interesse der Hausverwaltung liege und es aus Sicherheitsgründen unvorteilhaft sei", erzählt das Ehepaar.
Man bot Familie W. zwar an, die Kosten für die Einleitung der Fernwärme zu übernehmen. Doch die Strapazen, die solche Umbauarbeiten mit sich bringen, wollte das betagte Ehepaar nicht auf sich nehmen. Weil die Hausverwaltung auf ihrer Entscheidung beharrte, wandten sich die Linzer an die Ombudsfrau.Auch gegenüber der Ombudsfrau blieb die Wohnhausanlagen GmbH in Linz hart. Man wolle weg vom Gas und habe Familie W. angeboten, die Kosten für die Installation der Fernwärme zu übernehmen. Dies sei abgelehnt worden und deshalb der Strategie des Hauseigentümers entgegengewirkt worden. Aus diesem Grund könne keine Kostenübernahme erfolgen.
Die Mietervereinigung sieht diesen Fall anders. Die Erhaltungspflicht der Therme liege beim Vermieter, wenn diese mitvermietet wurde und einer Erneuerung bedürfe. Man könne nicht auf den angebotenen Fernwärmeanschluss verweisen, weil die Mieter so einer Maßnahme auch zustimmen müssen. Dazu gebe es auch ein Höchsturteil. Familie W. bleibt also nur mehr der Weg zu Gericht. Ein trauriger Umgang mit langjährigen Mietern!
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