"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
27.02.2017 09:37

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Keine Entschädigung für verloren gegangenen Brief
Auf dem Postweg ging ein eingeschriebener Brief verloren, den Elfriede E. nach Polen geschickt hatte. "Ich sende meiner Freundin regelmäßig Briefmarken für ihre Sammlung und etwas Geld als Unterstützung. Die Nachforschung blieb erfolglos, außerdem will mir die Post nur das Porto ersetzen", bat die Niederösterreicherin um Hilfe. Die Österreichische Post informierte uns in diesem Fall, dass laut den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für internationale Briefe die Beförderung von Geld ausgeschlossen sei. In Kulanz erhält Frau E. zusätzlich zum Porto nun aber Post-Gutscheine.

Rückgabefrist für TV-Gerät war verstrichen
Für den Fall, dass der alte Fernseher ihrer betagten Mutter kaputt geht, kaufte Marie J. aus der Steiermark bereits letzten April ein neues Gerät bei einem Versandhaus. "Leider habe ich den Fernseher nicht sofort ausgepackt und daher erst im Dezember, als der alte kaputt war, festgestellt, dass der Bildschirm defekt war", so die Steirerin. Eine Rücknahme lehnte das Versandhaus unter Berufung auf die verstrichene Rückgabefrist jedoch ab. Nach unserer Anfrage erklärte sich Universal Versand ausnahmsweise bereit, das Gerät zurückzunehmen und Frau J. den Kaufpreis zu erstatten.

Mobilfunkanbieter zeigte sich entgegenkommend
Bei einem Besuch in einem Shop ihres Mobilfunkanbieters bot man Sonja Z. aus Wien vor einigen Monaten im Gegenzug für eine Vertragsverlängerung eine Gutschrift an. "Nun zahle ich trotz Gutschrift monatlich aber mehr als ursprünglich. Ich selbst konnte keine Lösung erreichen", wandte sich Frau Z. enttäuscht an uns. A1 klärte uns in diesem Fall auf, dass die Grundgebühr-Reduktion einer früheren Vertragsbindung nun weggefallen sei, weshalb der Normaltarif verrechnet werde. Man komme Frau Z. aber entgegen und gewähre eine Reduktion auf die Grundgebühr.

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