"Krone"-Ombudsfrau

In diesen Fällen sagen wir Danke!

Ombudsfrau
16.10.2016 06:00

Wenn es um Ihre Anliegen geht, ist uns kein Problem zu klein und keine Sorge zu groß. Die Redaktion der Ombudsfrau versucht immer zu helfen. Folgend eine kleine Auswahl von Fällen, in denen uns das gelungen ist!

Online-Zugtickets: ausgedruckt = nicht erstattbar
Für eine berufliche Zugfahrt nach Wels (OÖ) erwarb Wolfgang K. ein Ticket im Online-Shop der Bahn und druckte dieses aus. "Am Tag der Reise erfuhr ich dann kurzfristig, dass sich mein Termin verschiebt. Deshalb wollte ich die Fahrkarte stornieren", so der Wiener. Doch eine Erstattung wurde dem Leser mit dem Hinweis, dass das nicht möglich sei, verwehrt. Die ÖBB informierten uns auf Anfrage, dass bei Online-Tickets, die bereits ausgedruckt wurden, keine Erstattung möglich sei. Darauf weise man vor dem Ausdruck extra hin. In Kulanz erhält Herr K. nun einen Gutschein im Wert der Fahrkarte.

Kulante Vertragsauflösung für 93-jährige
Weil ihre 93-jährige Mutter in ein Pflegeheim ziehen musste, wollte Margarete S. aus Wien deren Festnetzanschluss mit Ende September kündigen. "Man lehnte die Kündigung aber ab, weil meine Mutter letztes Jahr gegen den Erhalt von Freiminuten den Vertrag bis Ende Juni 2017 verlängert habe. Jetzt muss ich neun Monate für nichts zahlen", schilderte die Leserin. Auf Anfrage teilte A1 mit, dass das angegebene Vertragsende korrekt sei, man in diesem Fall aber eine Ausnahme mache. Der Vertrag wurde nun rückwirkend mit September beendet.

Brillen-Versicherung zu spät gekündigt
Bei einer Foto- und Optik-Kette schloss Karin H. Mitte Juli 2014 eine Brillen-Versicherung ab. "Der Vertrag wurde damals auf den Monatsbeginn rückdatiert, weil das angeblich so üblich sei", so die Niederösterreicherin. Doch dieser Umstand wurde Frau H. heuer zum Verhängnis. Wegen der vierwöchigen Kündigungsfrist hätte sie nämlich Ende Mai kündigen müssen, tat das im guten Glauben aber erst Anfang Juni. Entgegenkommen gab es keines. Nach unserer Anfrage haben sich Hartlauer und die Uniqa Versicherung entschieden, den Vertrag kulanterweise zu kündigen.

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