Geld zurückfordern

FairPlane kämpft gegen zahlungsunwillige Airlines

Ombudsfrau
23.06.2015 17:00
Flugreisen sind nach wie vor beliebt und funktionieren meist ohne Probleme. Dennoch: Rund ein Prozent aller Flüge ist verspätet. Laut einer Verordnung der Europäischen Union steht Passagieren dann eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Allerdings stellen sich die Airlines auf diesem Ohr gern taub. Betroffene können sich in diesem Fall an die Schlichtungsstelle FairPlane wenden, die bei der Durchsetzung hilft!

Sechs Stunden Verspätung beim Abflug in den Urlaub. Das ist ärgerlich und mühsam. Überhaupt wenn man mit einem Baby unterwegs ist, wie Gunda Eisner. Die Wienerin wollte mit ihrer Familie und Freunden nach Mallorca fliegen und hatte den Flug extra so gebucht, dass bei der Ankunft noch Windeln und Trinkwasser fürs Fläschchen besorgt werden können. Dank der Verspätung war das unmöglich. Die Maschine landete erst weit nach Mitternacht. Ihre Anfrage um Entschädigung hat die Airline eiskalt abgeschmettert. Erst mithilfe von FairPlane kamen die Urlauber zu der ihnen zustehenden Ausgleichszahlung.

Die Höhe der Abgeltung richtet sich übrigens nach der Länge der gebuchten Strecke und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Das Geld steht Passagieren zu, wenn der Flug mehr als drei Stunden verspätet ist, ausfällt oder überbucht ist. Schuld muss ein technisches Gebrechen oder ein organisatorischer Fehler sein. Dennoch kommen rund 95 (!) Prozent aller betroffenen Passagiere nie zu ihrem Recht. Weil sie dieses gar nicht kennen oder sich von der Fluglinie abwimmeln lassen.

Gebühr nur im Erfolgsfall
Seit Gründung 2011 hat FairPlane mit Sitz in Österreich europaweit Zigtausende Verfahren geführt. Mit hoher Erfolgsquote, wie Geschäftsführer Andreas Sernetz erklärt: „Wir haben uns erarbeitet, dass die Fluglinien uns nicht ignorieren, sondern auf Augenhöhe begegnen. Unsere Vertragsanwälte prüfen und kennen die Fälle genau.“ Im Durchschnitt dauert es zwischen sechs und neun Wochen, bis die Ausgleichszahlung auf dem Konto ist. Im Fall einer Klage kann das länger dauern. Das Kostenrisiko trägt FairPlane. Nur im Erfolgsfall behält sich die Schlichtungsstelle eine Gebühr ein.

Dokumente aufheben
Flugreisende, die von Verspätungen betroffen sind, haben das Recht darauf, von der Fluglinie mit Essen und Getränken versorgt zu werden. Bei besonders langen Wartezeiten steht auch die Unterbringung im Hotel zu. Für den Fall der Fälle rät Anwalt Alexander Skribe: „Ticket sowie Bord-Karte aufheben und merken, mit welcher Fluglinie man geflogen ist. Das ist nicht immer die, bei der man gebucht hat.“ Das kann die Abwicklung erheblich erleichtern. Obwohl die schon jetzt ziemlich simpel ist. Man muss nur auf der Webseite die Flugdaten eintragen, den Rest erledigt die Schlichtungsstelle. Über die Zwischenschritte wird man per E-Mail informiert.

Einziger Wermutstropfen: Besagte EU-Verordnung gilt leider nur für Flüge innerhalb der EU, für alle Flüge aus der EU raus und für Flüge aus Drittstaaten in die EU mit einer europäischen Fluglinie.

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