Eigentlich tragen Ortsabwesenheitsmeldungen bei der Post dazu bei, beruhigt wegfahren zu können. Anders bei einem Leser aus Niederösterreich: Seine Ortsabwesenheit soll wiederholt nicht berücksichtigt worden sein, was für Ärger etwa mit einem Rückscheinbrief (RSb) sorgte.
Bei Ortsabwesenheit werden Rückscheinbriefe (RSa- und RSb-Briefe) mit dem Vermerk "ortsabwesend" an den Absender retourniert. Behörden schicken sie nach Ablauf der Abwesenheit erneut zu. So beginnt die behördliche Frist erst dann zu laufen und der Empfänger versäumt kein Ultimatum. Im Fall von Daniel B. wurde ein RSb-Schreiben aber nicht retourniert, sondern hinterlegt - was behördlich als "zugestellt" gilt, die Frist läuft also bereits. Vorübergehend war sein RSb-Brief dann auch noch verschwunden: "Ich fuhr persönlich zur Post, um nachzufragen, wo mein Brief nun wäre, da ich auf Anrufe und E-Mails keine Antwort erhalten habe", schrieb er der Ombudsfrau. Letztlich erhielt er den Brief eine Woche später.
Die Post entschuldigte sich auf Nachfrage für die entstandenen Unannehmlichkeiten und erklärte, es liege am Zusteller, die Ortsabwesenheit zu berücksichtigen...
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