Nachdem seine Nacht-Zahnschiene kaputt ging, beantragte ein Leser aus dem Burgenland bei seiner Krankenkasse die Kostenübernahme für eine neue Schiene, welche letztlich abgelehnt wurde. Irrtümlich, wie sich nach der Anfrage der Ombudsfrau herausstellte.
Weil seine Zahnschiene, die er während der Nacht tragen muss, kaputt ging, stellte Gerald T. bei seiner Krankenkasse, der Versicherungsanstalt öffentlicher Bediensteter (BVA), einen Antrag auf Kostenerstattung für eine neue Schiene. Bezüglich seines Anliegens "biss" der Burgenländer jedoch auf Granit. "Die BVA lehnte die Zahlung der 140 Euro aber ab, da ich zuletzt im Februar 2016 eine Zahnschiene auf Kassenkosten erhalten habe", war Herr T. über die Entscheidung der Krankenkasse verärgert.
Nachdem die Ombudsfrau die BVA kontaktierte, stellte sich heraus, dass die Ablehnung ein Missverständnis war. Bei Nachtzahnschienen gebe es, anders als bei abnehmbarem Zahnersatz, keine Mindest-Gebrauchsdauer. Der Betrag wird nun an Herrn T. überwiesen, den Fehler bedaure man, so die BVA.
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