Vor wenigen Wochen wurde Bernhard N. bei der Eröffnung eines neuen Kontos zugesichert, dass er als Geschenk ein Handy erhalten werde. Dann hieß es plötzlich, er bekomme doch kein Gerät, da Leistungen vom AMS keinen Gehaltsbezug darstellen würden. "Ich bin unverschuldet arbeitslos und sollte doch gleichwertig behandelt und nicht als Mensch dritter Klasse abgestempelt werden. Es geht mir nicht ums Handy, das brauche ich nicht unbedingt, aber ich sehe nicht, dass ich diskriminiert werde", wandte sich der Niederösterreicher verärgert an die Ombudsfrau.
Auf Anfrage hat uns die BAWAG P.S.K mitgeteilt, dass es sich um ein Missverständnis gehandelt habe. Selbstverständlich würden die AMS-Eingänge als regelmäßige Eingänge im Sinne der Werbe-Aktion gewertet. Daher werde Herr N. nun umgehend das versprochene Smartphone erhalten...
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