"Krone"-Ombudsfrau

7 Jahre alter, “neuer” Sessel erlitt Zusammenbruch

Ombudsfrau
27.07.2017 18:00

Das erste und einzige Mal wurde ein mehrere Jahre alter Lehnsessel heuer benutzt - und brach dabei ein. Ersatz gibt es dafür aber keinen, denn gekauft wurde das Möbel vor sieben Jahren!

Es klingt absurd, ist aber so: Im Jahr 2010 erwarben unsere Leser Heidi und Johannes W. aus Oberösterreich einen Lehnstuhl samt Fußbank - verwendeten ihn aber nie. "Bis 2017 wurde der Lehnstuhl nur als Deko-Objekt benutzt", schrieb uns Herr W., "Heuer ist meine Frau das erste Mal drinnen gesessen, dabei ist der Stuhl prompt zusammengebrochen." Der Oberösterreicher hielt Nachschau: "Der Rahmen war gebrochen und notdürftig mit Tacker-Klammern repariert und mit Spannstoff überdeckt worden!" Man fotografierte den zerbrochenen Sessel und wandte sich an den Verkäufer. "Wir vermuten, dass der Lehnstuhl bereits beschädigt an das Möbelhaus geliefert wurde und daher eigentlich der Lieferant der Verursacher ist", schrieb uns der Leser, der eine Besichtigung durch das Unternehmen begehrte. Doch bei Kika sah man sich nicht in der Pflicht und verneinte einen Besichtigungstermin. So wandte sich das Ehepaar W. Hilfe suchend an die Ombudsfrau.

Seitens Kika bedauerte man uns gegenüber die Unannehmlichkeiten, blieb aber dennoch dabei: "Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt zwei Jahre. Zudem ist es nicht nachweisbar, ob der Mangel tatsächlich bereits bei Übernahme vorhanden war." Somit könne man nicht auf die Forderung von Herrn und Frau W. eingehen. Und auch eine Besichtigung sei nur auf Kosten der Leser möglich - die davon natürlich Abstand nahmen. Es ist also ratsam, neue Möbelstücke gleich beim bzw. nach dem Kauf zu begutachten und zu testen. Dann kann man sich Ärger, wie ihn Familie W. hatte, möglicherweise sparen.

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