Zweifel an Läuterung

Zweieinhalb Jahre Haft für Wiener IS-Heimkehrer

Österreich
15.07.2015 14:53
Zweieinhalb Jahre Haft lautet das Urteil gegen einen mittlerweile 17-jährigen Wiener, der im Vorjahr zum Islam konvertierte, nach Syrien reiste und sich dort dem Islamischen Staat anschloss. Der Jugendliche zeigte sich teilweise geständig, bestritt jedoch bis zuletzt, für die Terrormiliz gekämpft zu haben, sprach auch davon, mittlerweile geläutert zu sein - woran die Gerichtspsychiaterin jedoch ernste Zweifel hegte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der 17-Jährige wurde wegen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und Aufforderung zu terroristischen Straftaten schuldig erkannt. Freigesprochen wurde der Jugendliche vom Vorwurf, aktiv an Kampfhandlungen teilgenommen zu haben. Diesbezüglich sei die Beweislage "nicht ausreichend", legte die vorsitzende Richterin Alexandra Skrdla in der Urteilsbegründung dar. Der Senat ging davon aus, dass der 17-Jährige - wie von ihm behauptet - vom IS als Rettungsfahrer im Kampfgebiet eingesetzt wurde. Freigesprochen wurde der Bursch von der vorgeworfenen Ausbildung für terroristische Zwecke. Es sei im Zweifel nicht erwiesen, dass der Jugendliche eine Ausbildung in einem Terror-Camp durchlaufen hatte, erklärte Skrdla.

Reue "sehr vordergründig und an der Oberfläche"
In dem seit Montag laufenden Prozess, der unter strengen Sicherheitsvorkehrungen stattfand, kam am Mittwoch auch Gerichtspsychiaterin Gabriele Wörgötter zu Wort. Die Reue und Einsicht, die der 17-Jährige vor Gericht an den Tag gelegt hatte, erschienen Wörgötter "sehr vordergründig und an der Oberfläche". Eine tiefgreifende Auseinandersetzung mit dem inkriminierten Geschehen habe noch nicht stattgefunden.

Der Bursch habe sich aufgrund seiner speziellen Persönlichkeitsstruktur radikalisiert und "für den Kampf in Syrien verführen lassen", so Wörgötter. Sie skizzierte in diesem Zusammenhang die Kindheit und frühe Jugend des 17-Jährigen, der in "äußerst desolaten Verhältnissen" aufgewachsen sei und nie die Geborgenheit einer Familie erfahren habe.

"Schwere Störung des Sozialverhaltens"
Dieses Aufwachsen hatte laut Wörgötter eine Persönlichkeitsentwicklungsstörung zur Folge. Die Psychiaterin sprach von einer "schweren Störung des Sozialverhaltens und der Emotionen". Der Jugendliche suche nach Halt und Bindung, die ihm die Familie verwehrt habe. Seine Ohnmachts- und Minderwertigkeitsgefühle kompensiere er mit Gewalt und Aggressionen. "Das war die Grundlage für seine Radikalisierung", so Wörgötter. Die radikalislamistische Ideologie habe dem "massiv entwurzelten" Burschen Halt und Anerkennung versprochen. Bei diesen Voraussetzungen hielt es die Expertin für "ausgeschlossen, dass in einem halben Jahr oder einem Jahr eine Läuterung eintritt".

Der 17-Jährige habe sich nur deswegen vom IS abgewandt, weil er bei einem Bombenangriff schwer verletzt worden sei: "Es waren seine Schmerzen und seine Todesängste. Es waren nicht die Schmerzen der anderen, dass er Leichen eingesammelt und Tote gesehen hat. Ein Einfühlungsvermögen in die Schmerzen anderer hat er nicht." Insofern sei die Gefährlichkeitsprognose "eher mäßig günstig", führte die Gerichtspsychiaterin aus.

Der Angeklagte benötige nach seiner Haftentlassung eine engmaschige, straffe Betreuung, einen strukturierten Tagesablauf und eine psychotherapeutische Behandlung. Wobei die Sachverständige auch betonte: "Fanatisierung ist keine psychische Erkrankung. Und daher auch nicht therapierbar."

Angeklagter "hätte kämpfen wollen"
Auch der Angeklagte kam am Mittwoch noch einmal zu Wort. Er habe sich zwar als Kämpfer gemeldet, so der 17-Jährige, er versicherte jedoch erneut, keine Waffenausbildung erfahren und an keinen Kampfhandlungen teilgenommen zu haben. Man habe ihm nur einmal kurz gezeigt, wie man eine Kalaschnikow entsichert, repetiert und abfeuert. Er habe nur einmal in die Luft geschossen, "weil ich ausprobieren wollte, wie das ist". Zudem will der Jugendliche an einem einzigen "Fronteinsatz" teilgenommen haben, und zwar als Rettungsfahrer bei der Schlacht um Kobane. Wäre er allerdings gefragt worden, ob er kämpfen wolle, hätte er dies bejaht.

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