Nach Arbeitsunfall

Zehen zertrümmert: “Firma lässt mich im Stich”

Österreich
09.03.2014 11:59
Ein schwerer Arbeitsunfall vor sechs Jahren hat das Leben einer damals 21-jährigen Metzgergesellin aus Tirol von einer Sekunde auf die nächste auf den Kopf gestellt. Ein tonnenschweres Gestell krachte auf ihren Fuß und zertrümmerte ihr die Zehen. Der Vorfuß musste amputiert werden. Die junge Frau fühlt sich nun - vor allem finanziell - von der Firma im Stich gelassen.

Corinna Hein aus Wattens (im Bild mit Vater Ronald) war am 19. März 2008 an ihrer Arbeitsstelle - der Firma Hörtnagl in Hall - gerade dabei Speck zu pressen, als plötzlich ein rund 1.300 Kilogramm schweres Metallgestell umkippte und ihr fünf Zehen zertrümmerte. Vier Operationen musste die heute 27-Jährige über sich ergehen lassen, doch der Vorfuß konnte nicht mehr gerettet werden. Eine bleibende körperliche Behinderung wird die junge Frau ein Leben lang an den Unfall erinnern.

Nach nur vier Monaten im Krankenstand und einem achtwöchigen Reha-Aufenthalt in Bad Häring nahm Hein ihre Arbeit bei der Fleischerei wieder auf. "Leitende Personen der Firma haben sich ständig erkundigt, wie es mir geht und waren sehr darum bemüht, dass ich wieder zurückkomme", erinnert sich die Unterländerin.

Nach mehrmonatigem Streit Arbeit gekündigt
Doch der liebevolle Umgang miteinander währte nicht lange. Nach Unstimmigkeiten ging man einvernehmlich - allerdings im Streit - auseinander. "Mir wurde vorgeworfen, dass ich Rezepturen sowie Betriebsgeheimnisse verraten hätte, weil ich mir bei einer anderen Metzgerei das 'Wursten' für die Meisterprüfung zeigen ließ. Absolut lächerlich", meint die 27-Jährige.

Doch die nun als Verkäuferin in einem Lebensmittelgeschäft arbeitende Frau ist vor allem aus einem anderen Grund nicht gut auf ihren Ex-Arbeitgeber zu sprechen. "Hörtnagl zahlte mir keinen Cent. Nur von der AUVA erhalte ich eine Versehrtenrente. Und von meiner privaten Versicherung kassierte ich 5.500 Euro", erzählt die zweifache Mutter.

Firma rechtlich zu keiner Zahlung verpflichtet
Hans Plattner, geschäftsführender Gesellschafter der Firma Hörtnagl, lässt diese Aussage so nicht gelten: "Wir haben Frau Hein das bezahlt, wozu wir verpflichtet sind." Dies ist laut Thomas Radner von der Arbeiterkammer Tirol, wohl auch durchaus korrekt: "Durch das Einzahlen bei der AUVA kauft sich jeder Arbeitgeber sozusagen von seiner Schadensersatzpflicht gegenüber dem Arbeitnehmer frei. Sofern kein bedingter Vorsatz besteht, ist er daher auch zu keiner weiteren Zahlung verpflichtet."

Doch die Schuldfrage gestaltet sich schwierig. Denn wie auch die Anwältin der 27-Jährigen der "Krone" bestätigte, sollen im Akt der Polizei Fotos sowie Niederschriften zum Unfall fehlen. "Alles ist lediglich auf einer Seite zusammengefasst. Es scheint nicht relevant zu sein, dass das Gestell nicht fixiert war, ich trotz mehrmaligem Bitten keine Arbeitsschuhe bekam und die Pressplatten falsch geschlichtet waren", meint Hein. "Die Wurstwaren von Hörtnagl sind hervorragend, aber ich finde es bedenklich und es macht mich traurig, wie mit Mitarbeitern umgegangen wird", hat die junge Frau die Hoffnung auf eine freiwillige Zahlung, wie es bei anderen Betrieben vorkommt, nicht aufgegeben.

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