Gegenfinanzierung

Woher das Geld für die Entlastung kommen soll

Österreich
14.03.2015 08:00
Betrugsbekämpfung, Registrierkassenpflicht, punktuelle Erhöhungen bei Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen: Die "Krone" analysiert, woher die 5,2 Milliarden Euro für die Entlastung kommen sollen. Zweifel gibt es vor allem, ob man fast zwei Milliarden Euro von "Steuerbetrügern" bekommt.

Wie ernst es dem Finanzministerium bei diesem Punkt ist, erkennt man daran, dass 450 Mitarbeiter für die Betriebsprüfung neu eingestellt werden sollen. Der größte Einzelposten der Gegenfinanzierung (eine Milliarde Euro Einnahmen) ist die "Registrierkassenpflicht", die Handel, Tourismus und Gewerbe trifft. Bis jetzt hatten dort erst rund 70 Prozent der Firmen eine Registrierkasse.

Ausnahmen gibt es nur für die sogenannte Kalte-Hände-Regelung, also alle, die ihre Tätigkeiten außer Haus verrichten. Dazu zählen Fremdenführer, Installateure, Rauchfangkehrer, mobile Masseure, Fiaker, Eisverkäufer, Schausteller. Doch der Linzer "Pfuschexperte" Friedrich Schneider z.B. meint, dass nur ein Bruchteil der Milliarde an Mehreinnahmen realistisch sei.

Betriebsprüfungen werden verschärft
Für Unternehmer fällt künftig das Bankgeheimnis: Über ein zentrales Bankregister können Betriebsprüfer künftig jedes Konto bei jedem Institut einsehen, sodass das Aufbewahren von Schwarzgeld schwierig wird. Dazu kommen stärkere Kontrollen von Scheinfirmen und bei Verdacht auf Sozialbetrug. Die Mehrwertsteuer-Hinterziehung durch sogenannten Karussell-Betrug (Verschieben über Auslandsfirmen) wird stärker bekämpft. Das soll in Summe ebenfalls eine Milliarde Euro bringen.

Bei Förderungen und der Verwaltung müssen die Länder ab 2016 rund 600 Millionen, der Bund 500 Millionen einsparen. Hierzu soll es aber erst detaillierte Verhandlungen geben, nur das Ziel wurde bereits festgelegt.

Folgende Steuerausnahmen werden gestrichen (bringt 900 Millionen Euro):

  • Die Mehrwertsteuer für Hotels, Kinos, Museen, Ab-Hof-Verkauf, Lebendtiere usw. wird von zehn auf 13 Prozent erhöht.
  • Die "Topf-Sonderausgaben" (Absetzbarkeit von Lebensversicherungen usw.) laufen aus, neue werden ab 2016 nicht mehr anerkannt.
  • Abschreibmöglichkeiten von Gebäuden werden verschlechtert, dazu kommen noch ein paar kleinere Maßnahmen.

Erhöht werden folgende Steuern (350 Millionen an Mehreinnahmen):

  • Grunderwerbssteuer zahlt man künftig vom Verkehrswert, und zwar bis 250.000 Euro 0,5 Prozent, bis 400.000 Euro dann 2 Prozent und darüber 3,5 Prozent. Für Betriebe gibt es eine Freigrenze von 900.000 Euro.
  • Die Kapitalertragsteuer steigt für alles außer Sparbücher auf 27,5 Prozent.
  • Die Immobilienspekulationssteuer wird von 25 auf 30 Prozent angehoben.
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