VfGH entschied:

Wiener darf mit Nachnamen Zebra heißen

Österreich
09.11.2016 07:38

Man darf Zebra mit Nachnamen heißen - das hat kürzlich der Verfassungsgerichtshof entschieden. Ein Wiener hatte mehr als ein Jahr darum gekämpft, den Namen seines Großvaters annehmen zu dürfen. Der Magistrat Wien hatte dies jedoch abgewiesen.

Wie der "Standard" berichtet, hatte die Wiener Behörde den Antrag des Wieners auf Namensänderung im August des Vorjahres abgelehnt. Demnach sei ein Zebra ein "in den Savannen Afrikas lebendes Pferd" - und somit kein möglicher Nachname.

Name in Österreich nicht gebräuchlich
Als Begründung verwies der Magistrat auf einen Passus im Namensänderungsgesetz, wonach eine Änderung ausgeschlossen wird, wenn "der beantragte Familienname lächerlich, anstößig oder für die Kennzeichnung von Personen im Inland nicht gebräuchlich ist". Im Gegensatz zu Namen wie Hahn oder Fuchs heiße eben niemand in Österreich Zebra.

Der Wiener wollte diese Entscheidung jedoch nicht hinnehmen und zog bis zum Verfassungsgerichtshof. Sein Großvater und auch sein Vater hießen Zebra mit Nachnamen. Der Vater hatte den Namen jedoch in den 50er-Jahren abgelegt. Der VfGH entschied nun Mitte Oktober, dass das Gericht das Recht auf Privat- und Familienleben missachtet hatte. Der Name sei keine Eigenkreation sondern vielmehr in der Familiengeschichte des Antragsstellers verankert. Ab sofort dürfe der Wiener daher Zebra heißen.

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