Steuerreform-Details

Wer vom neuen Modell profitiert, und wer verliert

Österreich
13.03.2015 16:47
Das rund fünf Milliarden Euro schwere Paket ist geschnürt. Durch die laut der Regierung "größte Steuerreform der Zweiten Republik" werden ab 2016 4,4 Millionen Österreicher weniger Lohnsteuer zahlen. Dazu wird der Kinderfreibetrag auf 440 Euro verdoppelt. Für diejenigen, die nicht lohnsteuerpflichtig sind (auch Pensionisten), gibt es durch einen "automatischen Jahresausgleich" eine teilweise Rückerstattung der Sozialversicherungsbeiträge. Hier lesen Sie, wer vom neuen Modell profitiert - und wer verliert.

Profitieren werden von der Steuerreform überwiegend die Bezieher von niedrigen und mittleren Einkommen. Vor allem jene rund 3,2 Millionen Personen, die bis 30.000 Euro brutto verdienen, sind die Nutznießer der Senkung des Eingangssteuersatzes auf 25 Prozent.

Lohnsteuersenkung: Jeder bekommt etwas
Das wirkt sich konkret wie folgt aus: Wer 1.500 Euro brutto im Monat erhält, wird mit 485 Euro jährlich entlastet. Bei 2.500 Euro sind es 956 Euro, bei 3.500 Euro Einkommen beträgt die Ersparnis 1.497 Euro. Prozentuell werden kleinere Einkommen höher entlastet. In absoluten Zahlen bekommt jeder etwas. Bei einem Verdienst von 7.000 Euro im Monat sind es auch noch 1.809 Euro im Jahr. Allerdings zahlt der Spitzenverdiener nur um rund sieben Prozent weniger Steuer, der Kleinverdiener (1.500 Euro) aber um stolze 43 Prozent! Bei 2.500 Euro sind es auch noch 20 Prozent weniger (siehe Grafik).

Wer unter 11.000 Euro brutto im Jahr verdient und damit keine Lohnsteuer zahlt, erhält künftig bis zu 50 Prozent der Sozialversicherungsbeiträge rückerstattet. Maximal können das 400 Euro im Jahr für Erwerbstätige (auch Bauern und Selbstständige) und 110 Euro für Pensionisten sein (600.000 sollen das betreffen).

Kinderabsetzbetrag steigt auf 440 Euro
Der Kinderabsetzbetrag steigt von bisher 220 Euro auf 440 Euro. Die Kinderbeihilfe erhält man künftig automatisch nach der Geburt (kein Antrag mehr notwendig!). Weitere Rechenbeispiele finden sich auf den Übersichtsgrafiken (kleine Bilder durchklicken).

Zu den Verlierern zählen vor allem jene Gruppen, die den Staat bisher durch Steuer- und Sozialbetrug geschädigt haben. Durch umfassende Maßnahmen gegen diesen Missbrauch sollen rund zwei Milliarden Euro in die Staatskasse fließen. Das ist auch einer der wichtigsten Pfeiler für die Gegenfinanzierung der Steuerreform.

Spitzengehälter werden höher besteuert
Dazu kommen als "Reichensteuer light" bezeichnete höhere Abgaben auf Spitzengehälter ab einer Million Euro Jahreseinkommen und eine Anhebung der Kapitalertragsteuer auf Dividenden von 25 auf 27,5 Prozent.

Auch Erhöhungen einiger begünstigter Mehrwertsteuersätze von bisher zehn auf künftig 13 Prozent etwa auf Saatgut, Kino- und Theaterkarten oder für die Hotellerie bringen die Mittel für das rund fünf Milliarden Euro umfassende Volumen der Steuerreform. Die von den Erhöhungen betroffenen Gruppen reagieren bereits mit Protesten.

Mit Quittung gegen den Steuerbetrug
Der Kernpunkt der Reform und jener, der das meiste Geld in die Staatskassa spülen soll, ist der Kampf gegen den Steuerbetrug. So soll etwa die Registrierkassenpflicht bis zu eine Milliarde Euro bringen. Lange und vehement hat sich die Wirtschaft gegen die Quittungspflicht gewehrt. Das würde die Unternehmen finanziell enorm belasten, hieß es. Doch zumindest für die Gewerkschaft gilt es als "offenes Geheimnis", dass bei den Abrechnungen - nicht nur in der Gastronomie - oft getrickst wird. Damit soll jetzt Schluss sein.

Die Regierung beschließt eine Registrierkassenpflicht ab einem Nettoumsatz in der Höhe von 15.000 Euro. Dazu kommen noch strengere Einzelaufzeichnungspflichten, eine spezielle Sicherheitstechnik gegen Manipulation sowie eine Beleglotterie als Anreiz zur ordentlichen Ausstellung einer Rechnung. Bei dieser auf den ersten Blick eigenwilligen Maßnahme kann der Kunde die Quittung der Finanz zusenden. Der Beleg stellt dann ein Los bei einer Ziehung dar, bei der es Geld oder Sachgüter zu gewinnen gibt.

Betroffen von der Registrierkassenpflicht sind Branchen, in denen überwiegend bar gezahlt wird. Ausnahmen gibt es etwa für kleine Feste, wie Frühschoppen, für mobile Unternehmen wie Masseure, und für Standler, wie zum Beispiel Maronibrater.

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