Anwälte informieren

Was ist neu im Erbrecht?

Wirtschaft
06.10.2016 16:16

Ab 1. Jänner 2017 gilt das neue Erbrecht. Rechtsanwälte informieren Sie schon jetzt über alle Neuerungen.

Wissen Sie, welche Formvorschriften beim Testament zu beachten sind? Oder wer ein Erbrecht hat und was genau das ist? Oft ist die (böse) Überraschung groß, wenn am Ende alles anders kommt, als eigentlich geplant. "Jeder von uns hat einen letzten Willen. Man sollte aber sicherstellen, dass er auch wirklich in Erfüllung geht", weiß Rechtsanwälte-Präsident Dr. Rupert Wolff. Rechtsanwälte informieren schon jetzt über die zahlreichen Neuerungen im Erbrecht und helfen bei der Errichtung und sicheren Registrierung des Testaments.

In der "Krone" verrät Anwaltspräsident Wolff, was sich ändert und worauf man besonders achten muss.

Erbrecht für Lebensgefährten
Für Lebensgefährten wird ein "außerordentliches Erbrecht" eingeführt. Das heißt: Gibt es keine gesetzlichen (z. B. Kinder) oder per Testament eingesetzten Erben, erbt automatisch der Lebensgefährte oder die Lebensgefährtin. Aber Achtung: Voraussetzung ist, dass man mindestens drei Jahre im gemeinsamen Haushalt gelebt hat und der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes weder verheiratet war, noch in einer eingetragenen Partnerschaft gelebt hat. "Wenn die Lebensgefährtin als Erbin eingesetzt werden soll, sollte man das auch künftig besser in einem Testament regeln", rät Rupert Wolff.

Aufhebung des Testaments durch Scheidung
Neu ist auch, dass Testamente, die zugunsten des Ehepartners, des eingetragenen Partners oder des Lebensgefährten errichtet wurden, durch die Scheidung bzw Auflösung der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft automatisch aufgehoben werden. "Will man das nicht, so muss man das bereits im Testament ausdrücklich festhalten", so Wolff.

Über weitere Neuerungen im Erbrecht informiert Sie die "Krone" in den nächsten Wochen. Alle Infos, Tipps und Ihren Rechtsanwalt finden Sie unter www.rechtsanwaelte.at.

Stellen Sie jetzt Ihre Fragen!
Sie haben die Möglichkeit, im folgenden Formular Ihre ganz persönliche Frage zum neuen Erbrecht zu stellen. Die häufigsten Fragen werden im Rahmen eines Experten-Interviews mit einem Rechtsanwalt auf krone.at beantwortet. Einsendeschluss: 7.11.2016, 23.59 Uhr.

Hinweis des Österreichischen Rechtsanwaltskammertages: Weiterführende Informationen sowie Fallbeispiele und wichtige Tipps zum neuen Erbrecht finden Sie schon jetzt unter http://www.rechtsanwaelte.at/buergerservice/rechtsgebiete/erbrecht. Hier finden Sie auch schnell und unkompliziert Ihren Rechtsanwalt, der Sie gerne zu erbrechtlichen Fragestellungen berät. Alle Infos über die "Erste Anwaltliche Auskunft", ein kostenloses Orientierungsgespräch, finden Sie ebenfalls unter www.rechtsanwaelte.at.

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