"Es wurde nunmehr ein Gutachten eines Ziviltechnikers vorgelegt, welches darlegt, dass nunmehr die infrage stehende Gefahr von der Anlage nicht ausgeht. Dieses Gutachten wurde von einem Amtssachverständigen für Wasserbau überprüft und für schlüssig befunden", schrieb die MA 58 laut Betreiber Michael Machek in ihrem Bescheid.
"Restrisiko nie auszuschließen"
"Die Behörde hat nun festgestellt, dass wir alles in unserer Macht Stehende tun, um solche Unfälle zu verhindern und die Anlage sicher ist", so Machek weiter. Man werde auch weiterhin intensiv in die Sicherheit der Anlage investieren, "ein Restrisiko ist leider nie auszuschließen".
Die Wakeboardanlage wurde nach dem dramatischen und folgenschweren Unfall am 26. Juli drei Tage später geschlossen, da Experten der Wasserrechtsbehörde bei den Untersuchungen schwere Mängel festgestellt hatten. Der genaue Unfallhergang ist nach wie vor ungeklärt.
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