Unabhängig von den strafrechtlichen Vorwürfen hatte die Ärztekammer eine Prüfung gegen den 70-Jährigen eingeleitet, weil Patientenbeschwerden Zweifel an seiner Eignung für den Arztberuf nährten. Wie Schönmayr durchblicken ließ, dürften sich diese Zweifel bestätigt haben. In einem Bescheid wurde dem Mediziner die Eignung abgesprochen. Mit dem Zurücklegen seines Vertrags kam er dann von sich aus einer Maßnahme der Ärztekammer zuvor.
Der Mediziner war Mitte Dezember - wie berichtet - im Straflandesgericht schuldig gesprochen worden, weil er bereits im Jahr 2010 drei Kinder untersucht und bei diesen keinerlei Auffälligkeiten bemerkt hatte, obwohl sie erhebliche Entwicklungsmängel aufwiesen. "Es ging bei Ihnen darum, schnell so viele Kinder wie möglich zu behandeln", stellte die Richterin an den Mann gerichtet fest. Deswegen habe der Arzt die drei kleinen Patienten unzureichend untersucht und diesen somit "die Möglichkeit genommen, dass man ihre Entwicklungsstörungen behebt".
Kinderarzt wies Anschuldigungen zurück
Gegen seine Verurteilung hatte der 70-Jährige, der die wider ihn erhobenen Anschuldigungen als haltlos zurückwies ("Ich bin nicht schlampig"), Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt. Die zuständige Staatsanwältin meldete Strafberufung an.
Der Kinderarzt hatte seit 1982 in einem Bezirk mit einem hohen Migrantenanteil eine Praxis betrieben. Eigenen Angaben zufolge betreute er zuletzt täglich 50 bis 100 Patienten, wobei seine Ordination von 11.30 Uhr bis in den Abend hinein offen hielt. Vor dem Strafgericht hatte er die durchschnittliche Zeit für eine Untersuchung auf fünf bis sieben Minuten veranschlagt.
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