Nach Terrorprozess

Verurteilte Schwedin (17) kommt in Behandlung

Österreich
19.02.2016 11:06

Jene 17-jährige Schwedin, die am Donnerstag in Wien zu einer teilbedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt wurde, wird vorerst nicht zu ihrer Familie zurückkehren. Laut dem Vater der jungen Frau wird sie einige Zeit in einem schwedischen Behandlungsheim zubringen. Das Mädchen sei von der Propaganda der Terrormiliz Islamischer Staat auf eine Art beeinflusst worden, die einer Gehirnwäsche gleiche.

Der Vater, der zum Prozess extra angereist war, zeigte sich nach dem Urteil gegenüber der schwedischen Nachrichtenagentur TT erleichtert, dass seine Tochter nach Ende der Verhandlung nach Schweden ausreisen konnte. Die 17-Jährige war vom Schöffensenat für Jugendliche der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung für schuldig befunden und am Donnerstag zu einer teilbedingten Gefängnisstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Strengere Anti-Terror-Gesetze in Schweden ab April
Weil sie seit Dezember des Vorjahres in Untersuchungshaft saß, ist der unbedingte Teil der Strafe bereits abgebüßt. Die Sozialbehörden in ihrer Heimatstadt Linköping haben angekündigt, längerfristige Unterstützungsmaßnahmen für die junge Frau und ihre Familie zu prüfen.

Derzeit ist die bloße Zugehörigkeit zu einer Terrororganisation in Schweden nicht strafbar. Die neue, strengere Anti-Terror-Gesetzgebung tritt erst am 1. April in Kraft. Darin ist ein ähnlicher Tatbestand vorgesehen wie jener, nach dem die Schwedin in Österreich verurteilt wurde.

Video: Schwedin (17) bei Terrorprozess verurteilt

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