Fall Leonie

Verteidiger des Vaters: “Es gab keine Strafdusche”

Österreich
14.11.2014 18:55
Nach dem Tod der kleinen Leonie, die vor mehr als zwei Wochen mit schwersten Verbrennungen ins Wiener SMZ-Ost eingeliefert worden war und am Montag im Krankenhaus gestorben ist, sind die Ermittlungen in vollem Gange. Nun lässt jedoch der Verteidiger des 26-jährigen Vaters, der für den Tod seiner Tochter verantwortlich sein soll, mit den Aussagen aufhorchen, es habe keine "Strafdusche" gegeben. Zudem gebe es "Hinweise" darauf, dass die Verbrennungen des Kindes nicht die Todesursache gewesen wären.

"Wenn diese Informationen stimmen, wird sich das bei der Obduktion glasklar zeigen", so Verteidiger Roland Friis am Freitag. Zudem habe die Polizei dem Verdächtigen die Geschichte mit der Strafe "herausgelockt". Es stimme, dass er Leonie zwei-, dreimal mit kaltem Wasser angespritzt habe, als diese einen Tobsuchtsanfall gehabt hatte und er sich nicht anders zu helfen wusste. An dem fraglichen Abend wäre es aber eine ganz normale Dusche vor dem Schlafengehen gewesen, wobei der 26-Jährige versehentlich das brennend heiße Wasser aufgedreht habe.

Verteidiger erwartet Freispruch seines Mandanten
Die Eltern hätten die "nicht dramatische" Brandwunde am Rücken, so gut es ging, selbst versorgt und das Kind am nächsten Tag ins Spital gebracht, als es immer mehr vor Schmerzen gejammert hatte.

Was sein Mandant jedoch bei der Polizei ausgesagt und unterzeichnet habe, wisse Friis nicht, da diesem kein Protokoll mitgegeben wurde. Er selbst habe noch keinen Polizeiakt, keinen Obduktionsbericht oder sonstige Unterlagen, sondern nur stundenlang mit dem 26-Jährigen gesprochen, der dabei schilderte, was geschehen sei, erklärte der Verteidiger. Friis erwartet jedenfalls einen Freispruch seines Mandanten beim Prozess.

Zwei Gutachten sollen Licht ins Dunkel bringen
Der derzeitige Stand in dem tragischen Fall ist, dass ein medizinischer "Kurzbericht" des SMZ Ost zum Tod der Zweijährigen nun bei der Wiener Staatsanwaltschaft vorliegt, sagte deren Sprecherin, Nina Bussek, am Freitag. Zudem wurden zwei Gutachten in Auftrag gegeben: So soll der tatsächliche Tathergang geklärt werden, "ebenso ist ein Experte beauftragt, die sanitären Begebenheiten in der Wohnung zu untersuchen", sagte die Sprecherin. Nach dem Vorliegen beider Gutachten wird über das weitere Vorgehen in der Causa entschieden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Vater der kleinen Leonie wegen Quälens einer Unmündigen mit Todesfolge, zudem wurden sowohl der 26-Jährige als auch die 25 Jahre alte Mutter des Mädchens wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt, weil sie das Kind nicht sofort ins Krankenhaus gebracht hatten.

Kritik an nicht verhängter U-Haft
Harsche Kritik kommt indes von der Wiener Interventionsstelle gegen Gewalt in der Familie, da über den 26-jährigen Vater des Mädchens keine U-Haft verhängt wurde. "Wenn ein Kind nach einer Misshandlung stirbt und es gesetzlich nicht gedeckt ist, dass der mutmaßliche Täter in Untersuchungshaft genommen wird, stimmt etwas am Gesetz nicht", so Geschäftsführerin Rosa Logar. "Wir finden es unerträglich, dass bei Gewalt in der Familie relativ selten Verdunkelungsgefahr als Grund für die Verhängung von U-Haft angenommen wird, obwohl gerade in diesem Bereich häufig die Gefahr der Zeugenbeeinflussung besteht", erklärte die Expertin. Außerdem bestehe die Gefahr von Manipulationen am Tatort, um etwas zu verschleiern.

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