Präsidentenwahl

Van der Bellen legt Fairness-Abkommen vor

Österreich
24.01.2016 11:58

Bundespräsidentschaftskandidat Alexander Van der Bellen hat am Sonntag einen Entwurf für ein Fairness-Abkommen im Rennen um die Hofburg vorgelegt. Es soll einen "fairen, transparenten, sparsamen und kurzen Wahlkampf sicherstellen", heißt es in dem der APA vorliegenden Papier des früheren Bundessprechers der Grünen.

Wie Van der Bellens Wahlkampfleiter Lothar Lockl erläuterte, soll der Entwurf den bisher feststehenden anderen Kandidaten Rudolf Hundstorfer (SPÖ), Andreas Khol (ÖVP) und Irmgard Griss am Montag übermittelt werden. In den nächsten ein bis zwei Wochen will man sich zusammensetzen und darüber beraten. Angelehnt ist der Entwurf an das Abkommen aus dem Wahlkampf Heinz Fischers gegen Benita Ferrero-Waldner.

2,5 Millionen Euro als Kostenbegrenzung
Konkret schlägt Van der Bellen eine Kostenbeschränkung von 2,5 Millionen Euro pro Kandidat vor. Er liegt damit in der Mitte der von ÖVP-Obmann Reinhold Mitterlehner genannten drei bis vier Millionen und der von Griss genannten einen Million und deutlich unter den im Gesetz festgeschriebenen sieben Millionen.

Der Betrag soll nicht ab dem Stichtag 24. April sondern schon ab 1. Jänner gelten, alle Ausgaben und Spenden umfassen und auch nicht umgangen werden können, etwa indem über andere Personen oder Rechtsträger abgerechnet wird. Sämtliche Einnahmen aus Spenden oder sonstige Zuwendungen sowie alle Ausgaben sollen lückenlos offengelegt werden.

Klares Nein zu "dirty campaigning"
Die Kandidaten sollen sich zudem verpflichten,"dirty campaigning", persönliche Angriffe, Diffamierungen oder persönliche Herabsetzungen zu unterlassen. Alle Kandidaten mit ausreichenden Unterstützungserklärungen sollen gleiche Chancen haben ihre Vorstellungen den Wählern zu präsentieren, insbesondere auch im öffentlich-rechtlichen ORF.

Kontrolliert soll das Abkommen von einem Schiedsgericht werden, dem je ein Vertreter einer Vertragspartei sowie ein unabhängiger, gemeinsam zu bestellender Vorsitzender angehören soll. Entscheidungen des Schiedsgerichts sollen "nach dem Konsensprinzip" erfolgen, wobei das von jenem Kandidaten entsandte Mitglied, der von einer Entscheidung betroffen ist, kein Stimmrecht hat. Entscheidungen des Schiedsgerichts sollen umgehend von der Austria Presse Agentur veröffentlicht werden.

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