Krebs-"Wundermittel"

“Ukrain”-Prozess: Zwei Angeklagte freigesprochen

Österreich
05.03.2015 15:38
Für zwei Angeklagte im Prozess um das angebliche Krebs-Heilmittel "Ukrain" sind am Donnerstagnachmittag Urteile gefällt worden. Zwei Frauen, die als Beitragstäter beschuldigt worden waren, wurden freigesprochen. Die Richtersprüche sind bereits rechtskräftig. Neben den Frauen war auch ein 77-jähriger Chemiker angeklagt. Er soll sich des Betruges schuldig gemacht haben, indem er abgelaufene Ampullen verkaufte, nachdem er diese umetikettiert hatte. Das Verfahren gegen den Ukrainer wird fortgesetzt.

Der Prozess gegen die Ex-Frau und die langjährige Sekretärin des 77-Jährigen wurde am Mittwoch aus organisatorischen Gründen von der Vorsitzenden des Schöffensenats, Marion Hohenecker, ausgeschieden. Die beiden Mitangeklagten hatten stets versichert, in die Geschäfte des Ukrainers nicht einbezogen worden zu sein. Auch die Richterin sah eher den Chemiker als "Dreh- und Angelscheibe" für den Vertrieb von "Ukrain" und sprach die Frauen frei.

Seit den 1990er-Jahren hatte der 77-Jährige über sein Einzelunternehmen mit Sitz in Wien-Wieden das angebliche Wundermittel "Ukrain" verkauft, das seiner Darstellung zufolge jede Art von Krebs heilen soll. Die Zentrale Staatsanwaltschaft zur Verfolgung von Wirtschaftskriminalität und Korruption wirft ihm schweren gewerbsmäßigen Betrug vor.

Schwerer gewerbsmäßiger Betrug
Die Frage der Wirksamkeit des Präparats, an der es Zweifel gibt - das flüssige Extrakt aus Wurzeln des Schöllkrauts ist in Österreich nicht zugelassen und darf daher nicht vertrieben werden -, steht dabei aber nicht im Vordergrund. Prozessgegenstand ist vielmehr der Umstand, dass der 77-Jährige nach der amtlichen Beschlagnahme seiner Bestände alte, teilweise seit Jahren abgelaufene Ampullen einfach umetikettiert und das Haltbarkeitsdatum auf 2015 bzw. 2016 erstreckt haben soll.

Die Umetikettierung hat sich laut Staatsanwaltschaft gelohnt: Binnen zehn Monaten habe der Angeklagte 17.400 Ampullen mit einem gefälschten Ablaufdatum in Verkehr gesetzt, damit seine Kunden getäuscht und mit diesem Betrug einen Erlös von 1,1 Millionen Euro erzielt.

Urteil gegen Hauptangeklagten im Sommer
Am Donnerstagvormittag fand auch das Verfahren gegen den Erstangeklagten statt. Die Verhandlung wurde erneut auf den 29. April vertagt. Dem Vernehmen nach könnte es für den 77-Jährigen erst im Sommer ein Urteil geben.

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