Urteil in Tirol

Überdosis verabreicht: Oberärztin verurteilt

Österreich
25.03.2014 18:08
Der Prozess gegen drei Tiroler Ärzte wegen des Vergehens der fahrlässigen Tötung hat am Dienstagabend am Landesgericht Innsbruck mit einem Schuld- und zwei Freisprüchen geendet. Die angeklagte Oberärztin wurde zu einer Geldstrafe in der Höhe von 9.600 Euro, die Hälfte davon bedingt, verurteilt. Die beiden Turnusärzte wurden freigesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Den Medizinern im Alter zwischen 31 und 39 Jahren war vorgeworfen worden, einem 76-jährigen Patienten eine Medikamentenüberdosis verabreicht zu haben.

Im Februar des vergangenen Jahres war der 76-Jährige wegen eines fieberhaften Infekts im Krankenhaus Kufstein aufgenommen worden. Bei der Erstuntersuchung habe die Ärztin laut Staatsanwaltschaft dem Patienten zehn Milligramm des Medikaments Ebetrexat fälschlicherweise täglich anstatt wöchentlich verschrieben.

Auch auf dem Arztbrief bei der Entlassung des 76-Jährigen sei die Verabreichung des Medikaments mit "täglich" vermerkt worden. Aus diesem Grund habe der Patient rund zwei Wochen lang, bis zu seiner Wiedereinlieferung in das Krankenhaus, das Medikament in dieser Frequenz genommen, erklärte der Staatsanwalt. Der Patient sei schließlich an einer Intoxikation gestorben.

Alle drei Ärzte bekannten sich nicht schuldig
Die drei angeklagten Ärzte bekannten sich vor Gericht nicht schuldig. Die beschuldigte Fachärztin, die die tägliche Verabreichung des Medikaments während des Krankenhausaufenthalts des Patienten unterzeichnet hatte, zweifelte an einen kausalen Zusammenhang zwischen dem falsch verabreichten Medikament Ebetrexat und den Tod des Patienten. Ein akutes Nierenversagen des 76-Jährigen hätte ebenso schuld an dessen Sepsis sein können, meinte die Angeklagte. Die Konzentration des Medikaments im Blut des Patienten sei sehr gering gewesen. "Das passt mit einer Überdosis nicht zusammen", erklärte sie.

Warum ihr die Überdosierung nicht auffiel, konnte die Ärztin jedoch nicht erklären. "Ich kenne das Medikament, habe aber das Ebetrexat damals auf dem Patientenblatt wohl nicht als solches registriert", meinte sie. Außerdem sei der Patient wegen eines Harnweginfekts eingeliefert worden, deshalb habe sie sich bei der Behandlung auch auf diesen konzentriert und das Ebetrexat, welches der 76-Jährige aufgrund seiner Rheumaerkrankung schon seit mehreren Jahren genommen hatte, dabei übersehen.

Turnusärztin: "Ich habe das Wort 'Samstag' überlesen"
Die Überdosierung sei ursprünglich laut Staatsanwalt Christoph Larcher bereits bei der Erstaufnahme von der ebenfalls angeklagten Turnusärztin falsch auf die Patientenakte übertragen worden. "Ich habe damals das Wort 'Samstag' bei der Medikamentenliste des Patienten überlesen und es nicht mit aufgeschrieben", erklärte die Turnusärztin. Deshalb sei das Medikament täglich anstatt wöchentlich verabreicht worden.

Der drittangeklagte Turnusarzt habe schließlich die tägliche Einnahme des Medikaments in dem "Kurzarztbrief", der dem Patienten bei dessen Entlassung in ein Pflegeheim mitgegeben wurde, vermerkt. "Ich habe die Medikamente und deren Dosierung einfach aus der Patientenakte übernommen, die ja täglich von der Fachärztin gegengezeichnet worden war", verteidigte sich der 39-Jährige.

Richterin: "Sie hätten die falsche Dosierung erkennen müssen"
"Sie hätten die falsche Dosierung des Medikaments erkennen müssen", meinte Richterin Verena Offer in Richtung der Oberärztin. Sie hätte sich außerdem auf die Angaben der Turnusärztin nicht verlassen dürfen, begründete die Richterin den Schuldspruch. Die beiden Turnusärzte hingegen könne man das Unwissen über das Medikament und dessen richtige Dosierung nicht vorwerfen, sagte Offer.

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