Schädel-Hirn-Trauma

Tod nach Raubüberfall: 9 Jahre Haft für Burschen

Österreich
12.02.2014 16:26
Wegen schweren Raubes mit Todesfolge ist am Mittwoch ein 20-jähriger Bursch in Wien zu neun Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte am 4. Dezember 2012 einen 51-Jährigen mit derartiger Brutalität überfallen, dass dieser an den Folgen einer Kopfverletzung eine Woche später im Spital starb. Zudem hatte der Angeklagte auch noch vier weitere Überfälle auf Passanten begangen. Der 20-Jährige bekannte sich vor Gericht bis zuletzt "nicht schuldig". Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Peter K. befand sich am Tattag auf dem Weg zur Arbeit, als er Opfer eines äußerst gewalttätigen Räubers wurde. Wie Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp in seinem Gutachten darlegte, dürfte der 20 Jahre alte Angeklagte dem 51-Jährigen einen Faustschlag ins Gesicht verpasst haben, worauf der im Otto-Wagner-Spital als Arbeiter beschäftigte Mann zu Boden stürzte. Dabei erlitt Peter K. einen Schädelbruch mit Einblutungen ins Gehirn. Mit der Brieftasche seines Opfers sowie dessen Handy machte sich der Räuber dann aus dem Staub.

Operation blieb erfolglos
Die Schwere seiner Schädelverletzung war dem 51-Jährigen entweder nicht bewusst oder er unterdrückte seine Schmerzen. Denn er setzte mit blutverschmiertem Gesicht und einem blauen Auge seinen Weg zur Arbeit fort und antwortete einem Kollegen, der ihn dort ansprach und wissen wollte, ob alles in Ordnung sei: "Geht schon."

30 Minuten später wurde allerdings die Rettung alarmiert, als sich das Befinden des 51-Jährigen rapide verschlechterte. Er kam - mittlerweile bewusstlos - ins Wilhelminenspital, wo man den lebensbedrohlichen Zustand erkannte, da der Hirndruck aufgrund des Schädel-Hirn-Traumas immer mehr anstieg. Auch eine Operation konnte keine Abhilfe mehr schaffen, Peter K. starb am 11. Dezember.

DNA-Spuren auf Jacke führten zu Täter
Der Gerichtsmediziner konnte zwar nicht ganz ausschließen, dass sich Peter K. bei einem Sturz ohne Fremdeinwirkung verletzt hatte, hielt dies aber für "eher unwahrscheinlich". Weit realistischer erschien dem Experten, dass er einen wuchtigen Faustschlag abbekommen hatte, zumal die Ärzte beim 51-Jährigen auch eine aufgeplatzte Lippe und eine Nasenbeinfraktur festgestellt hatten. Außerdem konnte die DNA-Analytikerin an der Jacke DNA-Spuren nachweisen, die in weiterer Folge zur Festnahme des 20-Jährigen führten.

Die Spuren wiesen nämlich die genetischen Merkmale des 51-jährigen Opfers sowie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit jene des Verdächtigen auf. Dessen ungeachtet leugnete der Angeklagte bis zuletzt, etwas mit der blutigen Tat zu tun zu haben. "Ich bin kein Verbrecher", erklärte der 20-Jährige vor Gericht. Seine DNA an der Kleidung des Opfers erklärte er folgendermaßen: "Vielleicht waren wir in derselben Bar oder in der U-Bahn."

Auch die übrigen Überfälle stellte der 20-Jährige in Abrede. Er wurde allerdings von einem 32 Jahre alten Kulturwissenschaftler, der nur sechs Tage nach Peter K. überfallen und dabei ebenfalls massiv verletzt worden war, wiedererkannt. Vor allem aber belastete ein weiterer 20-Jähriger - er wurde bereits rechtskräftig verurteilt - den Gleichaltrigen schwer: Denn dieser gab im Zeugenstand zu, gemeinsam mit dem nunmehr Angeklagten drei Überfälle begangen zu haben.

Schuldspruch fiel knapp aus
Der Schuldspruch bezüglich des Raubes mit Todesfolge fiel mit 5:3 Stimmen äußerst knapp aus. Zudem wurde der 20-Jährige schuldig erkannt, weitere vier Überfälle begangen zu haben. In einem Anklagepunkt wurde er freigesprochen.

Der Überfall auf den 32-Jährigen wird separat nachverhandelt, weil bei diesem Opfer möglicherweise eine anhaltende Gesundheitsschädigung vorliegt und damit Dauerfolgen gegeben sind. Dazu muss ein medizinisches Gutachten eingeholt werden.

Der Angeklagte legte gegen das Urteil Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung ein.

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